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Belieferung gemäß § 36 EnWG

Grundversorgung für Potsdam

Grundversorgung / Ersatzversorgung

Grundversorgung mit Gas gemäß § 36 EnWG im Netzgebiet der Netzgesellschaft Potsdam GmbH (gültig ab 1. Januar 2022)

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG stellt die Netzgesellschaft Potsdam GmbH fest, dass zum Stichtag 1. Juli 2021 die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) als Lieferant im Netz der allgemeinen Versorgung mit Erdgas innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam den größten Anteil der Haushaltskunden versorgt.

Damit ist die Energie und Wasser Potsdam GmbH im Netz der allgemeinen Versorgung mit Erdgas innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam auch ab 01. Januar 2022 für die nächsten drei Jahre Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas.

Die Landesregulierungsbehörde beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg wurde entsprechend informiert.

Ersatzversorgung

Die Allgemeinen Preise für Letztverbraucher in der Ersatzversorgung sind gemäß § 38 EnWG vom Grundversorger zu veröffentlichen.

Es gilt die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in der gültigen Fassung.

Verordnungen

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)