Netzgesellschaft Potsdam GmbH
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Intelligente Zähler
Für ein flexibleres Netz
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 2011) werden u.a. die Regelungen für den Einbau „intelligenter Messsysteme“ präzisiert. Ein Messsystem im Sinne dieses Gesetzes ist eine in ein Kommunikationsnetz eingebundene Messeinrichtung zur Erfassung von Gas. Die Pilotversuche in den letzten 2-3 Jahren haben den Gesetzgeber veranlasst, die Anforderungen an die Datensicherheit mit Hilfe sogenannter „Schutzprofile“ neu zu definieren. Leider sind diese Schutzprofile durch das Bundesamt für Informationstechnologie und Sicherheit noch nicht im Rahmen einer Rechtsverordnung verabschiedet worden. In der Energiebranche wird dies auch nicht mehr vor der Bundestagswahl erwartet.
Sobald diese Rechtsverordnung und eine neue Messzugangsverordnung verabschiedet werden, müssen die darin enthaltenen Anforderungen in der Zählertechnik umgesetzt und je nach Zählertyp zertifiziert werden. Aufgrund des erheblichen technischen Prüfaufwands zur Zertifizierung dieser Technik, steht den verantwortlichen Messstellenbetreibern die entsprechende Technik voraussichtlich erst zum Jahresende 2014 zur Verfügung. Dieser Sachstand ist auch der Bundesnetzagentur und dem Gesetzgeber bekannt.
(Stand: 25.02.2013)
Mit einem intelligenten Zähler haben Sie die Möglichkeit, Ihren Energieverbrauch tagesaktuell abzulesen. Durch die Übersendung der Zählerstände (Viertelstundenwerte) in eine Datenbank und die grafische Auswertung in eine Internetportalanwendung erhalten Sie eine Verlaufskontrolle und Kostentransparenz.