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Information für Kunden bei Einstellung der Belieferung durch ihren Lieferanten

Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) ist verpflichtet, allen Energielieferanten das Strom- und Gasnetz im Stadtgebiet Potsdam zur Belieferung von Kunden zur Verfügung zu stellen. Sofern dafür notwendige rechtliche oder tatsächliche Voraussetzungen fehlen, muss die NGP dem betreffenden Lieferanten die Netznutzung versagen, so dass dieser Lieferant seine Kunden nicht länger mit elektrischer Energie oder Gas versorgen kann.

Betroffene Letztverbraucher, die Energie für den eigenen Verbrauch aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz beziehen, werden automatisch im Rahmen der Ersatzversorgung gem. § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch den örtlichen Grundversorger weiter mit elektrischer Energie oder Gas versorgt. Ihr Grundversorger in Potsdam ist die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP). Sie werden in Kürze von der EWP über nähere Einzelheiten zur Ersatzversorgung benachrichtigt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter https://www.ngp-potsdam.de/de/unsere-sparten/grundversorgung-und-ersatzversorgung-strom-und-gas/.

Kunden der folgenden Unternehmen sind davon betroffen:

Lieferant Sparte Entzug Netzzugang
Derzeit sind keine Lieferanten betroffen.