Schlichtungsverfahren

Schlichtungsverfahren

Zur Beilegung von Streitigkeiten können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen.

Voraussetzung dafür ist, dass betroffene Verbraucher bereits eine Verbraucherbeschwerde bei der Netzgesellschaft Potsdam GmbH eingelegt haben und innerhalb von 4 Wochen keine Lösung gefunden werden konnte. Außerdem darf noch keine Klage bei Gericht eingereicht worden sein.

Informationen zum Verfahren

  • Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei.
  • Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH ist verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
  • In der Regel soll das Schlichtungsverfahren innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.
  • Der Einigungsvorschlag ist nur dann bindend, wenn er von allen Beteiligten anerkannt wird.
  • Wenn das Schlichtungsverfahren bereits läuft, können alle Beteiligten trotzdem die Gerichte einschalten. In diesem Fall endet das Schlichtungsverfahren.
  • Eine gerichtliche Klärung ist auch möglich, wenn es keine gütliche Einigung gegeben hat.

Kontakt

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: (030) 27572400
Telefax: (030) 275724069
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Netzgesellschaft Potsdam GmbH

Andrea Stein

Tel.
0331 - 661 96 65