Installateurverzeichnis / -ausschuss

Pfusch am Bau kann teuer werden. Spielen Sie daher nicht auf Risiko und setzen Sie ausschließlich auf zugelassene und im Installateurverzeichnis eingetragene Fachleute. In unserem Verzeichnis finden Sie genau den richtigen Betrieb für Ihre Bedürfnisse.

Strom

Sie suchen einen Elektroinstallateur? Im verbundübergreifenden Installateurverzeichnis der e.dis können Sie anhand Ihrer Postleitzahl Firmen in Ihrer Nähe finden.

Im Versorgungsbereich der Netzgesellschaft Potsdam erfolgt die Aufnahme und Verwaltung der Elektroinstallateure durch die E.DIS Netz GmbH:

Wir sind Mitglied im BDEW-Fachausschuss für Anschluss und Installateurwesen.

Ihr Ansprechpartner

Für Fragen zum Installateurausschuss Strom wenden Sie sich gern an:

Detlef Braunsdorf

Tel.
0331 - 661 13 67

Trinkwasser

Arbeiten an Trinkwasserinstallationen im privaten Bereich dürfen nur Unternehmen vorgenommen werden, die im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind.

In unserem Installateurverzeichnis finden Sie ausschließlich Fachleute mit der erforderlichen Qualifikation – und zwar ganz in Ihrer Nähe. Eine Liste mit Installateuren haben wir Ihnen zum Download bereitgestellt.

Installateurverzeichnis Trinkwasser

Wenn Sie als Installateurunternehmen Arbeiten an der privaten Trinkwasserinstallation der Kunden in unserem Trinkwasserversorgungsbereich vornehmen möchten, müssen Sie sich in unserem Installateurverzeichnis Trinkwasser eintragen lassen. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden Sie in der AVBWasserV .

Wenn sich Ihr Firmensitz in unserem Versorgungsgebiet befindet, erfolgt die Hauptzulassung durch unser Unternehmen.

Sollten Sie im Versorgungsbereich eines anderen WVU angesiedelt sein, erhalten Sie bei uns eine Gästezulassung unter Vorlage Ihrer Hauptzulassung Ihres zuständigen Wasserversorgers.

Die Netzgesellschaft Potsdam führt einen gemeinsamen Ortsinstallateurausschuss zusammen mit den Wasserversorgungsunternehmen MWA und WAZV. Er tagt in der Regel 2x im Jahr und ist für alle Belange der Zulassung zuständig und ist der Anprechpartner für Sie als Installateurunternehmen.

Der Landesinstallteurauschuss Berlin/Brandenburg bildet die nächste übergeordnete Instanz und ist für alle Ortsinstallteurausschüsse der Länder Berlin und Brandenburg zuständig.

Ihr Ansprechpartner

Installateurausschuss Trinkwasser und Hauptzulassung für Firmen, die im Versorgungsgebiet der NGP/EWP ansässig sind:

Ihre Ansprechpartnerin

Gästezulassung für Firmen außerhalb des Versorgungsgebietes der NGP/EWP:

Carola Hahn

Tel.
0331 - 661 13 91

Fernwärme

Für die Installation Ihrer Kundenanlage benötigen Sie eine Installationsfirma, welche die fachliche Qualifikation für die Ausübung der Arbeiten mitbringt. Diese muss bei uns nicht separat zugelassen worden sein.

Gas

Wenn Sie als Installateurunternehmen Arbeiten an der privaten Gasinstallation der Kunden in unserem Gasversorgungsbereich vornehmen möchten, müssen Sie sich in unserem Installateurverzeichnis Gas eintragen lassen. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden Sie in der NDAV .

Wenn sich Ihr Firmensitz in unserem Versorgungsgebiet befindet, erfolgt die Hauptzulassung durch unser Unternehmen.

Sollten Sie im Versorgungsbereich eines anderen Netzbetreibers angesiedelt sein, erhalten Sie bei uns eine Ausnahmegenehmigung unter Vorlage Ihrer Hauptzulassung Ihres zuständigen Netzbetreibers (siehe Abschnitt „Sie sind ein Gasinstallateurunternehmen und kommen nicht aus Potsdam, wollen hier aber tätig werden?“.

Dann ist Folgendes zu beachten: Grundsätzlich muss ein Installateur, wenn er in einem Netzgebiete arbeitet, die Technischen Anschlussbedingungen TAB des Netzgebietes kennen und befolgen.

Die NGP ist der grundzuständige Messstellenbetreiber. Arbeiten an Zählern, welche der NGP gehören, sind nur in Absprache oder durch die NGP durchzuführen.

In Potsdam ist jede Änderung an einer Gasleitung über die Inbetriebsetzungs-Änderungsanzeige (IBA), welche über die Internetseite der Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) zu beziehen ist, anzuzeigen. Dazu zählen auch Kleinstreparaturen. Die NGP nimmt jede Baumaßnahme in Augenschein und möchte die Dichtheitsprüfung nach TRGI 2018 vorgeführt bekommen. Es gibt Kleinstreparaturen, bei denen dieser Schritt nicht erforderlich ist. Dieses ist aber vor dem Vorführtermin mit dem Meisterbereich Tel. 0331 661 2580 zu vereinbaren.

In Potsdam wird entsprechend § 11 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ein Baukostenzuschuss (BKZ) für die örtlichen Verteilungsanlagen vom Anschlussnehmer erhoben. Der Baukostenzuschuss bemisst sich nach der angemeldeten Gesamtleistung am Netzanschluss. Der Anschlussnehmer bezahlt damit direkt je kWh Leistung.

Die Kosten werden für die maximal mögliche Abnahme der Gasanlage (Nennbelastung des Gasverbrauchers) berechnet.

Eine Drosselungsangabe ist trotzdem wichtig für die Größenauswahl des Gaszählers.

In Potsdam gibt es gemäß Satzung mehrere Fernwärmevorranggebiete. In diesen Gebieten ist der Einsatz fossiler Brennstoffe für die Beheizung grundsätzlich nicht erlaubt. Zugelassen sind nur erneuerbare Energieträger (wie Wärmepumpe oder Holzkessel) oder Fernwärme Die vorhandenen Gasanschlüsse sind nur für Kochgas und /oder Prozessgas zugelassen oder unterliegen dem „Bestandsschutz“, welche mit jeglicher Änderung an der Gasanlage erlischt.

In Potsdam führt die NGP kein Gästeinstallateurverzeichnis. Das heißt, nicht ortsansässige Unternehmen werden nicht fest in ein Installateurverzeichnis eingetragen. Als eine Grundvoraussetzung für Arbeiten an Gasleitungen ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen, dass Sie bei Ihrem ortsansässigen Netzbetreiber gelistet sind. In der Regel ist der NGP hierzu ein gültiger Installateurausweis vom zuständigen Netzbetreiber vorzulegen.

Dieser Ausweis ist mit der Inbetriebsetzungs- und Änderungsanzeige gemeinsam bei der Abteilung Anschlusswesen per E-Mail oder Post einreichen:

Netzgesellschaft Potsdam GmbH
Abteilung Kunden- und Vertragsmanagement
Großbeerenstraße 231, Haus 2
14480 Potsdam

Zunächst überprüft das Anschlusswesen, ob die zu errichtende oder zu ändernde Gasanlage im Fernwärmevorranggebiet der Landeshauptstadt Potsdam liegt. In einem positiven Fall wird die Inbetriebsetzungs- und Änderungsanzeige formal abgelehnt.

Bei einem negativen Ergebnis wird zunächst überprüft, ob der Kunde ein Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß der „Ergänzenden Bedingungen der NGP“ bezahlen muss. Sollte dieses der Fall sein, erhält der Kunde zunächst eine Rechnung, welche er bezahlen muss.

Ist kein BKZ zu entrichten oder ist die Rechnung vom BKZ bezahlt, wird nach internen Formalitäten, die IBA an den Meisterbereich freigegeben.

Auskunft über den Status der Inbetriebsetzungs- und Änderungsanzeige kann Ihnen Herr Gall geben.

Ein Termin zur Vorführung der Gasanlage und ggf. Zählersetzung kann erst erfolgen, wenn der NGP für die betreffende Maßnahme die zugehörige Vorbescheinigung des zuständigen Schornsteinfegers vorliegt. Im Normalfall übersendet der Schornsteinfeger die Vorbescheinigungen der NGP gemäß Schornsteinfegervereinbarung automatisch.

Nun kann ein Inbetriebsetzungstermin vereinbart werden.

Bei den baulichen Ausführungen sind ausdrücklich die TRGI 2018 und die “technischen Anschlussbedingungen Gas“ (TAB Gas) zu berücksichtigen.

Die Netzgesellschaft Potsdam führt einen Ortsinstallateurausschuss. Er tagt in der Regel 2x im Jahr und ist für alle Belange der Zulassung zuständig und ist der Anprechpartner für Sie als Installateurunternehmen. Der Landesinstallteurauschuss Berlin/Brandenburg bildet die nächste übergeordnete Instanz und ist für alle Ortsinstallteurausschüsse der Länder Berlin und Brandenburg zuständig.

Ihr Ansprechpartner

Installateurverzeichnis und Installateurausschuss Gas

Marco Schulze

Tel.
0331 - 661 96 30

Ihr Ansprechpartner

Inbetriebsetzungs- und Änderungsanzeigen Gas

Vereinbarung eines Inbetriebsetzungstermins:

0331 - 661 25 85

Installateursuche Gas

Mit der Installateursuche haben Sie die Möglichkeit nach einem Installateur in einem bestimmten Stadtteil der Landeshauptstadt Potsdam oder direkt nach dem Firmennamen zu suchen.

Ihr Ergebnis

Firma Straße & Nummer Ort Ortsteil Telefon Fax E-Mail