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Elektronische Rechnungen ab 2027

E-Rechnung: Bitte hinterlegen Sie Ihre Empfangsadresse

Die gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung werden schrittweise eingeführt. Bereits heute müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.

Ab dem 01.01.2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtet, elektronische Rechnungen für inländische Geschäftsvorfälle auszustellen. Ab dem 01.01.2028 gilt diese Verpflichtung grundsätzlich für alle Unternehmen. Mehr Infos vom Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Einführung der E-Rechnung

Bitte teilen Sie uns daher bis spätestens 10.11.2026 die E-Mail-Adresse mit, an die wir Ihre Rechnungen zukünftig senden sollen.

E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang