Grundversorgung und Ersatzversorgung Strom und Gas

Grundversorgung und Ersatzversorgung Strom und Gas

Sie als Haushaltskunde und -kundin haben gemäß § 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Anspruch auf die Belieferung mit Strom bzw. Gas in Niederspannung bzw. Niederdruck zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Wenn Sie keinen Vertrag mit einem Energielieferanten geschlossen haben, kommt durch den Verbrauch von Energie (z. B. durch Betätigung des Lichtschalters) automatisch ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande.

Unter bestimmten Umständen kann es trotz eines bestehenden Liefervertrages vorkommen, dass dieser nicht von Ihrem Lieferanten erfüllt werden kann, z. B. weil sich ein Lieferantenwechsel verzögert oder Ihr Energielieferant das Recht zur Netznutzung verloren hat. Dann springt gemäß § 38 EnWG automatisch der Ersatzversorger ein, der identisch mit dem Grundversorger ist.

Die Allgemeinen Preise für Letztverbraucher in der Grund-/Ersatzversorgung sind gemäß §§ 36 und 38 EnWG vom Grundversorger zu veröffentlichen.

Grundlage für die Belieferung sind die Grundversorgungsverordnungen und die Netzanschlussverordnungen für Strom:

Weiterführende Informationen zur Grundversorgung und Ersatzversorgung erhalten Sie bei der BNetzA.

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG stellt die Netzgesellschaft Potsdam GmbH fest, dass zum Stichtag 1. Juli 2024 die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) als Lieferant im Netz der allgemeinen Versorgung sowohl mit Strom als auch mit Gas innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam den größten Anteil der Haushaltskunden versorgt.

Damit ist die Energie und Wasser Potsdam GmbH im Netz der allgemeinen Versorgung mit Strom und Gas innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam auch ab 01. Januar 2025 für die nächsten drei Jahre, bis zum 31. Dezember 2027, Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Strom und Gas.

Die nach Landesrecht zuständige Behörde ist die Energieaufsichtsbehörde beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg wurde entsprechend informiert.

Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) ist verpflichtet, allen Energielieferanten das Strom- und Gasnetz im Stadtgebiet Potsdam zur Belieferung von Kunden zur Verfügung zu stellen. Sofern dafür notwendige rechtliche oder tatsächliche Voraussetzungen fehlen, muss die NGP dem betreffenden Lieferanten die Netznutzung versagen, so dass dieser Lieferant seine Kunden nicht länger mit elektrischer Energie oder Gas versorgen kann.

Betroffene Letztverbraucher, die Energie für den eigenen Verbrauch aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz beziehen, werden automatisch im Rahmen der Ersatzversorgung gem. § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch den örtlichen Grundversorger weiter mit elektrischer Energie oder Gas versorgt. Diese Kunden erhalten unverzüglich nach Eintritt der Ersatzversorgung vom Ersatzversorger eine Information zu den näheren Einzelheiten.

Kunden der folgenden Unternehmen sind davon betroffen:

Lieferant Sparte Entzug Netzzugang Ersatzversorgung
machdasmalanders Stromversorgung GmbH Strom 03.01.2022 04.01.2022
Stadtwerke Bad Belzig Strom 31.12.2021 01.01.2022
LCG Energy GmbH Strom 31.12.2021 01.01.2022
LWD LüchtWelle Deutschland GmbH Strom 31.12.2021 01.01.2022
Stromio Strom 21.12.2021 22.12.2021
Neckermann Strom AG Strom 21.12.2021 22.12.2021
EnQu GmbH Strom 20.12.2021 21.12.2021
Gas.de Gas 02.12.2021 03.12.2021

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