Löschwasserzusage

Die Richtlinien zum Löschwasser sind im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG ) verankert. Man unterteilt die Löschwasserversorgung nach der Richtung des Löschzieles. So unterscheidet man:

  • Grundschutz
  • Objektschutz

Für den Grundschutz sind die Gemeinden bzw. Kommunen zuständig, indem sie Löschwasser vorhalten, um den Brandschutz in Wohngebieten, Gewerbegebieten, Mischgebieten und Industriegebieten ohne erhöhtes Sach- und Personenrisiko vorzuhalten. Die Landeshauptstadt Potsdam bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgabe der Energie und Wasser Potsdam GmbH, soweit dies über die öffentlichen Leitungen der Trinkwasserversorgung technisch möglich ist.

Als Objektschutz werden die Sicherheitsvorkehrungen auf Privatgrundstücken mit höheren Gefährdungsgrad angesehen. Wann ein erhöhter Gefährdungsgrad oder eine erhöhte Brandlast vorliegt, die eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich macht, ist abhängig von der Nutzung des Grundstückes und des Gefahrenpotentials. Aber auch wenn die Bauaufsichtsbehörde nach der Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle die Erforderlichkeit einer besonderen Löschwasserversorgung sieht. Der Objektschutz wird grundsätzlich nicht durch die Energie und Wasser Potsdam GmbH bereitgestellt. Er ist durch den Grundstückseigentümer mit eigenen Maßnahmen (Bevorratung von Löschwasser, Feuerlöscher usw.) in Eigenverantwortung zu realisieren.

Ihren Antrag zum Löschwassernachweis können Sie an unser Anschlusswesen unter anschlusswesen@ngp-potsdam.de senden.

Je nach baulicher Situation können Löschwasserentnahmen von 48 m³/h (800 l/min) bis 96 m³/h (1600 l/min) über einen Zeitraum von 2 Stunden nach DVGW-W-405 bei der Energie und Wasser GmbH beantragt werden.

Um das Löschwasser im Bedarfsfall absichern zu können, sollten in einem Umkreis von 300 Metern eine oder mehrere Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr vorhanden sein. In der Regel sind das Hydranten des Trinkwassernetzes der Energie und Wasser Potsdam.

Nach Prüfung und bei technischer Machbarkeit erhalten Sie eine entsprechende Löschwasserzusage zur Vorlage beim Bauamt.

Löschwasseranträge senden an

Anschlusswesen

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anschlusswesen@ngp-potsdam.de

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