Störungsmeldung

Metallring an Straßenlaterne mit Kodierung

24-Störungsnummer: 0331 – 661 - 2000

Im Netzleitstand der Netzgesellschaft Potsdam bearbeiten wir die Störungen der Medien Strom, Gas, Fernwärme, Trink- und Abwasser.

Sollte die Störung bereits bei uns gemeldet worden sein, sehen Sie dies oben im Störungs-Ticker.

Wenn Sie an einer Baustelle tätig sind und eine Störung zu melden haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir sind ebenfalls Dienstleister für die Stadtbeleuchtung. Gern können Sie uns daher informieren, wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere Straßenlaternen oder Ampeln nicht funktionieren. Uns würde es zur schnelleren Behebung der Störung weiterhelfen, wenn Sie uns dazu die Nummer, welche an der Straßenlaterne bzw. Ampel auf einem Metallring (siehe Foto) vermerkt ist, mitteilen.

Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise, um Störungen einzugrenzen und eventuell Störungsursachen zu erkennen.

Sollte Ihre Stromversorgung unterbrochen sein, kann dies mehrere Ursachen haben.

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Nachbarn ebenfalls keinen Strom haben. Sollten weitere Nachbarn bzw. Häuserblöcke von der Stromunterbrechung betroffen sein, rufen Sie gern bei uns an.

In allen anderen Fällen empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

  • Gab es eine Unterbrechung in der Stromversorgung, z. B. durch Baumaßnahmen im Straßenbereich? Bei geplanten Maßnahmen gibt es vorab eine Information.
  • Wurde Ihre Stromrechnung rechtzeitig bezahlt?
  • Können Sie erkennen, ob im Sicherungskasten die Sicherung ausgelöst hat? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu einem Fachunternehmen auf.
  • Haben Sie einen neuen Anschluss? Bitte prüfen Sie, ob Sie uns bereits Ihren Lieferanten mitgeteilt haben.

Erdgas ist ein praktischer, umweltfreundlicher und sicherer Energieträger. Für die sichere Verteilung sorgen unsere Fachleute. Sie prüfen regelmäßig sämtliche Einrichtungen – vom Netz bis zur Hauseinführung. Trotzdem kann es mal vorkommen, dass Sie einen Gasgeruch wahrnehmen.

Bei Gasgeruch sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:

Keine Panik!
Gut zu wissen: Erdgas ist von Natur aus geruchslos. Der intensive, unverkennbare Geruch kommt von einem sogenannten Odormittel, das dem Gas beigemischt wird. Das riecht so intensiv, dass Sie es schon bei kleinsten Gasmengen wahrnehmen. Also keine Panik, falls Ihre Nase Alarm schlägt. Wichtig ist, dass Sie ruhig bleiben und besonnen vorgehen.

Keine Flammen, keine Funken!
Die wichtigste Regel bei Gasgeruch: Offenes Feuer ist absolut tabu. Dazu zählen auch Funken – und die können auch von elektrischen Geräten oder aus der Steckdose kommen! Also, wenn es nach Gas riecht:

  • Keine Zigaretten anzünden und nicht rauchen
  • Keine Streichhölzer und Feuerzeuge verwenden
  • Keine elektrischen Geräte bedienen
  • Keine Lichtschalter oder Geräteschalter betätigen
  • Keine Stecker aus der Steckdose ziehen oder einstecken
  • Nicht im Haus telefonieren

Fenster und Türen auf
Frische Luft ist ein gutes Mittel gegen austretendes Gas – dadurch wird die Gaskonzentration im Raum gesenkt. Also: Bei Gasgeruch alle Fenster und Türen auf! Öffnen Sie, wenn‘s geht, auch die Kellerfenster von außen. Denken Sie dran: Elektrische Geräte sind tabu! Versuchen Sie also nicht, über die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator zu lüften – das kann Funken erzeugen. Und wenn Sie das Licht einschalten müssen, warten Sie, bis das ausgeströmte Gas etwas verflogen ist.

Gashahn zu
Schließen Sie so schnell wie möglich den Haupthahn der Gasleitung und alle anderen Absperrvorrichtungen.

Wohnung verlassen und Nachbarn warnen
Wenn Sie alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben, verlassen Sie am besten das Haus und warnen Ihre Nachbarn. Achtung: Nicht an der Tür klingeln (auch hier kann es Funken geben), sondern am besten klopfen.

Sollten Sie kein Gas mehr erhalten, schließen Sie umgehend den Haupthahn der Gasleitung sowie alle anderen Absperrvorrichtungen und kontaktieren Sie bitte Ihre Hausverwaltung bzw. als Hausbesitzer ein Fachunternehmen.

Einer Unterbrechung der Gasversorgung können mehrere Ursachen zugrunde liegen.

  • Gab es eine Unterbrechung in der Gasversorgung, z. B. durch Baumaßnahmen im Straßenbereich? Bei geplanten Maßnahmen gibt es vorab eine Information.
  • Sollten Sie ausstehende Rechnungen haben, setzen Sie sich als Mieter bitte mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung. Eigentümer bzw. Vermieter wenden sich bitte an den Lieferanten. In diesem Fall ist kein Installateur erforderlich, um die Versorgung wieder herzustellen.
  • Ist Ihre Kundenanlage mangelhaft und wurde aus diesem Grund unterbrochen, wenden Sie sich als Eigentümer des Hauses bitte an einen Installateur Ihrer Wahl. In der Regel erhalten Sie in diesem Fall zur Unterbrechung eine entsprechende Information. Eine Entsperrung erfolgt, sobald die technischen Beanstandungen vom Installateur abgestellt wurden.

Die Entsperrung erfolgt durch eine/n Mitarbeiter/in der Netzgesellschaft.

Sollte die Heizung ausgefallen sein, kontaktieren Sie bitte Ihre Hausverwaltung bzw. als Hausbesitzer ein Fachunternehmen.

Sollte Ihre Fernwärmeversorgung unterbrochen sein, prüfen Sie bitte folgende mögliche Ursachen:

  • Gab es eine Unterbrechung in der Fernwärme-Versorgung, z. B. durch Baumaßnahmen im Straßenbereich? Bei geplanten Maßnahmen gibt es vorab eine Information.
  • Sollten Sie ausstehende Rechnungen haben, setzen Sie sich als Mieter bitte mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung. Eigentümer bzw. Vermieter wenden sich bitte an den Lieferanten. In diesem Fall ist kein Installateur erforderlich, um die Versorgung wieder herzustellen.
  • Ist Ihre Kundenanlage mangelhaft und wurde aus diesem Grund unterbrochen, wenden Sie sich als Eigentümer des Hauses bitte an einen Installateur Ihrer Wahl. In der Regel erhalten Sie in diesem Fall zur Unterbrechung eine entsprechende Information. Eine Entsperrung erfolgt, sobald die technischen Beanstandungen vom Installateur abgestellt wurden.

Die Entsperrung erfolgt durch eine/n Mitarbeiter/in der Netzgesellschaft.

Sollten Sie kein Wasser haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Hausverwaltung bzw. als Hausbesitzer ein Fachunternehmen.

Mögliche Ursachen können sein:

  • Druckmangel: Wann wurde die Filteranlage letztmalig kontrolliert und rückgespült bzw. der Filtereinsatz gewechselt?
  • Eintrübungen: Bitte beachten Sie die Hinweise unter Druckmangel oder liegt Ihnen eine Information der Netzgesellschaft zu Arbeiten am Rohrnetz bzw. zu einer Rohrnetzspülung vor?
  • Sind alle Absperrhähne geöffnet bzw. bedienbar? Bitte prüfen Sie das sichere Öffnen.
  • Finden Baumaßnahmen in der Nähe statt?

Wenn Ihr Abwasser nicht mehr abläuft (Abwasseraustritt im Gebäude) oder Abwasser im Bereich des privaten Leitungssystems austritt, kontaktieren Sie bitte Ihre Hausverwaltung bzw. als Hausbesitzer ein Fachunternehmen.
In den meisten Hausfluren finden Sie Aushänge mit den entsprechenden Ansprechpartnern.

Sollten Sie einen Abwasseraustritt aus dem Übergabeschacht oder im öffentlichen Bereich (Straße, Gehweg) feststellen, melden Sie diese Störung bitte dem Netzleitstand der NGP unter der angegebenen Störungsnummer.