Fernwärmezähler

Die bei Ihnen eingesetzten Zähler sind in der Regel für einen eichrechtlichen Plantausch nach 6 Jahren vorgesehen.

Wenn bei Ihnen ein Zählertausch angekündigt wird, bitten wir Sie zum angekündigten Termin anwesend zu sein oder uns rechtzeitig zu kontaktieren, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Wünschen Sie, dass Ihr Fernwärmezähler einer amtlichen Befundprüfung durch das Eichamt unterzogen wird, senden Sie bitte eine formlose E-Mail mit Ihrem Wunsch an info@ngp-potsdam.de . Anschließend wird mit Ihnen gemeinsam ein Termin abgestimmt. Zum Termin können Sie das erforderliche Formular beim Austausch Ihres Zählers vor Ort ausfüllen. Unser Mitarbeiter bringt das entsprechende Dokument für Sie mit.

Die Preise für die negative Zählerbefundprüfung (Ihr Zähler hat keine Beanstandungen) können Sie dem Preisblatt entnehmen.

Möchten Sie umziehen oder Ihr Haus verkaufen und aus diesem Grund Ihren Fernwärmeanschluss stilllegen oder abmelden, lesen Sie gern hier nach, wie Sie am besten vorgehen.

Die verbrauchten Mengen der Fernwärme werden fernausgelesen und müssen durch Sie nicht separat gemeldet werden.

Ihr Ansprechpartner

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Egal, ob Sie Ihren Strom-, Gas oder Fernwärmeanschluss beantragen, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen wollen. Wir haben Ihnen jeweils übersichtlich zusammengestellt, wie Sie vorgehen müssen, welche Dokumente benötigt werden und wer Ihre Ansprechpartner sind.