Sie planen eine Baumaßnahme und die Herstellung eines Netzanschlusses für Strom? Dann können Sie dies über unser Netzanschlussportal beantragen. Auch einen Baustromanschluss, eine Erzeugungsanlage (Photovoltaikanlage, Mini-PV-Anlage), eine Wärmepumpe oder auch eine Ladeeinrichtung für ein Elektroauto (Wallbox, Ladesäule) melden Sie hierüber bei uns an. Darüber hinaus können über das Portal auch eine Umverlegung oder eine Trennung des Elektronetzanschlusses beantragt werden.

Hausanschluss Strom, Gas und Fernwärme
Digitaler Netzanschluss
Beantragen und verwalten Sie Netzanschlüsse und Anlagen vollständig digital
Schritt-für-Schritt-Anleitung zu Ihren Strom-, Gas- und Fernwärmeanschlüssen
In Potsdam müssen Sie als Bauherr für den Bauantrag in der Regel den „Nachweis der gesicherten Erschließung“ erbringen. Dieser Nachweis wird bei uns beantragt und ist erforderlich, um den Bauantrag beim zuständigen Bauamt einreichen zu können. Hierzu steht Ihnen der Onlineantrag zur Verfügung. Die Erschließungszusage bestätigt, dass das betreffende Grundstück an die benötigten Medien (Strom, Gas, Fernwärme, Abwasser, Trinkwasser) angeschlossen werden kann.
Wichtig: Eine Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen für die Ausstellung der Nachweise zur gesicherten Erschließung einplanen!
Reichen Sie die Anmeldung(en) für alle benötigten Hausanschlüsse möglichst gleichzeitig ein, damit wir alles koordiniert bearbeiten können.
Die Antragsformulare für den Hausanschluss Strom, Gas und Fernwärme sowie den Baustrom haben die zugelassenen Installationsunternehmen vorrätig.
Nachfolgend finden Sie diese auch hier aufgeführt:
- Vollmacht des Grundstückseigentümers für Strom-, Gas- und Fernwärmeanschlüsse
- Strom
- Sie können Ihren Antrag online bei uns im Netzanschlussportal stellen.
- Gas: Anmeldung zum Netzanschluss Gas
- Fernwärme:
- Sie können Ihren Antrag online bei uns im Netzanschlussportal stellen
- Hinweise Leerrohre bei Hausanschlüssen Strom und Gas ohne Keller
- Datenschutzhinweise für Kunden der NGP gem. Art. 13 und 14 DSGVO
Bitte schicken Sie uns außerdem folgende Dokumente zu:
- einen amtlichen Lageplan (möglichst im Maßstab 1:250)
- Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug)
- einen Keller- beziehungsweise Erdgeschossgrundrissplan (Maßstab 1:100) mit markiertem Hausanschlussraum, in dem die gewünschten Übergabestellen für alle Medien eingezeichnet sind
- Ansichten und Schnitte von der Etage, auf der sich Ihr Hausanschlussraum befindet
Bei einer Anmeldung über das Netzanschlussportal laden Sie die Dokumente bitte in der Antragsstrecke hoch.
Wenn Sie eine Wärmepumpe installieren möchten, schicken Sie uns bitte das dazugehörige Datenblatt – gleiches gilt für Aufzüge und ähnliche Verbraucher.
Dateiformat und -größe: Achten Sie darauf, dass Ihre Dokumente in einem gängigen Dateiformat wie .pdf vorliegen. Die Größe sollte 10 MB nicht überschreiten.
Zeitplan: Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Vorganges nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bis zu 6 Monate oder mehr in Anspruch nehmen kann.
Bitte beachten Sie, dass ab 01.11.2026 nur noch Anträge für Strom und Fernwärme angenommen werden, welche über das Netzanschlussportal eingereicht wurden.
Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig eingereicht haben, erfolgt gegebenenfalls eine Vor-Ort-Besichtigung, um letzte Unklarheiten zu beseitigen. Anschließend erhalten Sie für die gewünschten Anschlüsse entsprechende Anschlussvertragsangebote.
Die Kosten für die Erstellung eines standardisierten Netzanschlusses werden gemäß Abschnitt 4 der Ergänzenden Bedingungen zur "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) " bzw. zur „Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) “ berechnet.
- Ergänzende Bedingungen und Preisblatt Strom
- Ergänzende Bedingungen und Preisblatt Gas
- Ergänzende Bedingungen und Preisblatt Fernwärme
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Möglichkeit und besprechen Sie die optimalen Standorte für Ihre Anschlüsse mit unseren Fachleuten. Wenn Sie mit unseren Vertragsangeboten einverstanden sind, schicken Sie uns bitte jeweils ein Exemplar unterschrieben zurück.
Nachdem Sie die Unterlagen an uns zurückgeschickt haben, uns alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen und ggf. erforderliche Anzahlungen geleistet sind, wird der entsprechende Bauauftrag erteilt. Um einen Termin für die Ausführung zu vereinbaren, setzen Sie sich bitte mit unserem Anschlusswesen in Verbindung. Wir werden Ihren Wunschtermin so weit wie möglich berücksichtigen.
Hinsichtlich der Genehmigung möchten wir darauf hinweisen, dass die Bearbeitungszeit für Bauvorhaben, welche sich in Kampfmittelverdachtsflächen befinden, bis zu 12 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Bezahlen Sie bitte die Rechnung(en) bei den Sparten Strom, Gas oder Fernwärme entsprechend der vertraglichen Regelungen vor dem gewünschten Termin für die Inbetriebnahme.
Bitte teilen Sie uns schriftlich etwa einen Kalendermonat vor Inbetriebnahme Ihrer Strom- bzw. Gas-Hausinstallation Ihren vertraglich gebundenen Strom- bzw. Gas-Lieferanten mit. Ansonsten werden Sie automatisch in die Grundversorgung für Strom bzw. Gas mit den dafür geltenden Preisen eingeordnet.
Zur Inbetriebnahme der Anschlüsse (Zählersetzung) ist der Netzgesellschaft Potsdam GmbH für Strom, Gas und Fernwärme durch den ausführenden Installateur die Inbetriebsetzungsanzeige mit Fachunternehmererklärung unterschrieben vorzulegen.
Um einen Termin für die Inbetriebnahme zu vereinbaren, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem jeweiligen Zählerwesen auf. Für den Zählereinbau müssen Sie als Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer (oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person) zwingend vor Ort sein, um den Zählereinbaubeleg persönlich mit Ihrer Unterschrift zu quittieren. Für die Zählereinbauten erhalten Sie entsprechende Rechnungen.
Möchten Sie Ihren Netzanschluss ändern, nutzen Sie bitte die entsprechende Antragsstrecke im Netzanschlussportal.
Für eine Stilllegung Ihres Strom- oder Fernwärmeanschlusses nutzen Sie bitte die entsprechende Antragsstrecke im Netzanschlussportal .
Der Antrag muss von allen Eigentümern (bzw. den entsprechend Bevollmächtigten) unterschrieben sein.
Die Stilllegung Ihres Gasanschlusses erfolgt über das Formular: Antrag zur Trennung/Stilllegung eines Netzanschlusses
Wenn bei Ihnen eine Wallbox oder eine Wärmepumpe installiert wurde, haben Sie die Möglichkeit zu einem Zweitarifzähler, auch Doppeltarifzähler, zu wechseln. So können Sie beispielsweise auf einen günstigeren Tarif mit Sperrzeiten umsteigen.
Um zwischen dem Ein- und Zweitarifzähler zu wechseln, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden ihn bei uns ein. Anschließend besprechen wir die weiteren Schritte mit Ihnen.
Wenn Sie eine PV-Anlage besitzen und aus dieser einspeisen möchten, können Sie auf einen Zweirichtungszähler umsteigen. Die notwendigen Schritte dazu werden Ihnen hier erläutert.
Die Gesetze und Rechtsverordnungen können unter www.gesetze-im-internet.de über die folgenden Links in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden:
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Folgende Anschlussbedingungen sind zu beachten:
- Technische Anschlussbedingungen Strom
- Netzbetreiberspezifische Ergänzungen der NGP zur TAB NS Nord
- Technische Anschlussbedingungen Gas
- Technische Anschlussbedingungen Fernwärme
Ergänzende Bedingungen
Die NGP erhebt für Anschlüsse an das Stromnetz einen spezifischen Baukostenzuschuss in den verschiedenen Spannungsebenen. Nähere Informationen können Sie dem beigefügten „Preisblatt 2026 - Baukostenzuschuss Strom der NGP“ entnehmen.
➔ PDF-Download: Preisblatt 2026 - Baukostenzuschuss Strom der NGP
Für Anschlüsse an das Gasnetz erhebt die NGP einen spezifischen Baukostenzuschuss in den verschiedenen Druckstufen. Nähere Informationen können Sie dem beigefügten „Preisblatt 2026 - Baukostenzuschuss Gas der NGP“ entnehmen.
➔ PDF-Download: Preisblatt 2026 - Baukostenzuschuss Gas der NGP
Ansprechpartner Strom
- Detlef Braunsdorf
- 0331 - 661 13 67
- Niko Titze
- 0331 - 661 13 58
- Gennadi Freier
- 0331 - 661 13 12
- Pinar Kul
- 0331 - 661 13 29
- Aleksander Georgievski
- 0331 - 661 13 56










