Erzeugungsanlagen

Sie möchten Strom in das Netz der Netzgesellschaft Potsdam einspeisen?

Sie können Strom auf konventionelle Weise erzeugen (z.B. aus Braunkohle, Abfall, gas- oder flüssigen Brennstoffen) oder aus regenerativen Energien (Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse) erzeugen.
Der Anschluss an das Netz der NGP, die Abnahme des erzeugten Stroms und die Vergütung des Stroms richten sich je nach Art der Erzeugung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Folgende Regelungen bilden die Grundlage für den Anschluss Ihrer Anlage, die Abnahme und die Vergütung Ihres Stroms:

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG)
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord 2019)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)
Technische Mindestanforderungen (TMA) für Erzeugungsanlagen am Elektrizitätsversorgungsnetz der Netzgesellschaft Potsdam GmbH

Seit dem 01.08.2011 sind Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz nach der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" zu errichten. Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 kann unter dem nachfolgendem, externen Link kostenpflichtig erworben werden.

VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel:2018-11 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

Für den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das Netz der Netzgesellschaft Potsdam GmbH benötigen wir Ihre Mithilfe, indem Sie uns bereits im Zuge der Planung und Anmeldung Ihrer Anlage die notwendigen Informationen geben.

Bitte beantragen Sie die Einspeisung bereits in der Planungsphase der Erzeugungsanlage und rechtzeitig vor der Installation. Mit dem Antrag reichen Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Formulare und die erforderlichen Dokumente ein. Die beiden "Checklisten" können Sie zur Überprüfung der Vollständigkeit verwenden, diese Checklisten müssen nicht mit eingereicht werden. Die Beantragung kann postalisch erfolgen oder per E-Mail an unser Postfach: anschlusswesen@ngp-potsdam.de. Die Datengröße ist hierbei auf maximal 20 MB begrenzt.

Checkliste zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage
Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)
Erläuterung zu den Anmeldeformularen
Checkliste zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage
Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung Zählermontage)
Erklärung nach § 19 als Anlage zur Einspeisezusage
Vollmacht des Grundstückseigentümers
Datenerfassungsblatt Photovoltaikanlagen
Auswahl Messkonzepte
Anhang E der VDE-AR-N 4105:2018-11
Preisblatt Einspeisemanagement bei EEG- und KWK-Anlagen
Mitteilung der Steuernummer für die Auszahlung der Einspeisevergütung

Vergütungsvoraussetzung ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Seit dem 31.01.2019 ist das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) in Betrieb und hat das PV-Meldeportal abgelöst. Die Meldepflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind seitdem ausnahmslos über das MaStR-Webportal unter folgendem Link zu erfüllen:

  • Registrerungspflicht Marktstammdatenregister: MaStR Marktstammdatenregister
  • BAFA: Zulassung von KWK-Anlagen
  • Mengenmeldungen für die Auszahlung der Einspeisevergütung müssen jährlich zum 31.Dezember, spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres eingehen,
  • Für Anlagenbetreiber, welche Ihre Anlage ab 2023 in Betrieb genommen haben, besteht die Pflicht einer Erklärung nach §19 Abs. 4 und 5 EEG, vor Inbetriebnahme!
  • Um Kürzungen von EEG-Förderzahlungen infolge einer Sanktion nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 EEG zu vermeiden, ist es erforderlich, Speicher und Erzeugeranlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, in unserem Netzgebiet zu Registrieren!

Möchten Sie nur eine steckerfertige Erzeugungsanlage (z. B. Balkon-PV-Anlage) anschließen, dann müssen Sie Ihre Anlage bei uns anmelden. Hierzu schicken Sie bitte das folgende Anmeldeformular vollständig ausgefüllt an uns zurück: anschlusswesen@ngp-potsdam.de .

Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Telefonnummer an, um Terminabstimmungen zu einem Zählertausch mit Ihnen durchführen zu können.

Anmeldeformular für eine steckerfertige Erzeugungsanlage bis 600 W

1. Schritt: Betreiberwechselerklärung ausfüllen und zurücksenden

  • Die Betreiberwechselerklärung wird vom neuen und bisherigen Betreiber gemeinsam ausgefüllt. Dieses muss unterschrieben an die Netzgesellschaft Potsdam zurückgesendet werden.

Betreiberwechselerklärung für Erzeugungsanlagen NGP

2. Schritt: Betreiberwechsel im Marktstammdaten­register (MaStR) durch den alten und durch den neuen Betreiber durchführen

  • Als neuer Betreiber müssen Sie zuerst im MaStR ein Kundenkonto anlegen. Sie erhalten dann eine persönliche Anlagenbetreiber-Nummer (ABR).
  • Der alte Anlagenbetreiber muss den Betreiberwechsel für seine Anlage anstoßen. Dafür benötigt er die Anlagenbetreiber-Nummer des neuen Betreibers.

Weitere Informationen finden Sie im Handbuch und auf der Internetseite des MaStR.

PDF: Handbuch zur Registrierung eines Betreiberwechsels im Marktstammdatenregister

Abhängig von der Anlagenleistung gelten unterschiedliche technische Anforderungen an die Erzeugungsanlage und die Umsetzung im Netz der NGP:

Photovoltaik- und KWK-Anlagen mit einer Leistung P ≤ 30 kWp
Photovoltaik- und KWK-Anlagen mit einer Leistung P > 30 und ≤ 100 kWp
Photovoltaik- und KWK-Anlagen mit einer Leistung P > 100 kWp

Der Wechsel des Zählers erfolgt nach Übermittlung der Fertigmeldung Ihres Installateurs und ggf. Vorliegen aller vertraglichen Voraussetzungen.

Für eine Stilllegung Ihres Anschlusses genügt ein formloser Antrag bei uns per E-Mail. Der Antrag muss von allen Eigentümern (bzw. den entsprechend Bevollmächtigten) unterschrieben sein.

1. Schritt: Stilllegung an Netzbetreiber

2. Schritt: Stilllegung der Einheit im Marktstammdaten­registers (MaStR)

Ihre Ansprechpartner für Planung und Anschluss

Gennadi Freier
0331 - 661 13 12
Niko Titze
0331 - 661 13 58

Oder schreiben Sie uns

Die Energie und Wasser Potsdam GmbH ist als Dienstleister für die Netzgesellschaft Potsdam GmbH tätig.

Ihre Ansprechpartnerin für die vertragliche Anmeldung und Einspeiseverträge

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