Sie können Strom auf konventionelle Weise erzeugen (z. B. aus Braunkohle, Abfall, gas- oder flüssigen Brennstoffen) oder aus regenerativen Energien (Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse) erzeugen.
Der Anschluss an das Netz der NGP, die Abnahme des erzeugten Stroms und die Vergütung des Stroms richten sich je nach Art der Erzeugung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Folgende Regelungen bilden die Grundlage für den Anschluss Ihrer Anlage, die Abnahme und die Vergütung Ihres Stroms:
• Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG)
• Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
• Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord 2019)
• Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)
• Technische Mindestanforderungen (TMA) für Erzeugungsanlagen am Elektrizitätsversorgungsnetz der Netzgesellschaft Potsdam GmbH