Stromzähler

Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys). Darüber hinaus trifft das Gesetz auch Regelungen zur Datenkommunikation sowie zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten.

Der Messstellenbetrieb für diese digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH wird als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahrnehmen und ist somit für die Installation der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme verantwortlich.

Verpflichtend mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden – schrittweise über mehrere Jahre hinweg - Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh sowie Letztverbraucher, mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht, außerdem Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen ausstatten.

In unserem Flyer „Digitale Zähler“ erhalten Sie einen Überblick über die digitalen Zähler sowie Kontaktmöglichkeiten für eine Beratung.

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In Kooperation mit powerfox, dem führenden offenen Energiemanagementsystem für digitale Strom-, Wasser- und Wärmezähler mit knapp 30.000 angeschlossenen Haushalten, bieten wir Ihnen eine einfache und schnell zu installierende Lösung.

Derzeit wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem elektromagnetischen Stromzähler, dem sogenannten Ferraris-Zähler, gemessen. Eine moderne Messeinrichtung dagegen ist eine digitale Messeinrichtung, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Sie kann mit Hilfe eines Smart-Meter-Gateways sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden. Der Letztverbraucher kann somit seinen Energieverbrauch besser beurteilen und Rechnungen nachvollziehen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen.

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen mechanischen Zähler. Anders als bei den bestehenden Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen in einer zweiten Displayzeile neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.

Zum Schutz Ihrer persönlichen Verbrauchswerte ist die zweite Displayzeile beim Einbau des Zählers ausgeschaltet und kann durch die Eingabe Ihrer PIN eingeschaltet werden.

Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH verbaut moderne Messeinrichtungen von unterschiedlichen Herstellern. Die Bedienung ist bei allen Herstellern grundsätzlich identisch. In der folgenden Bedienungsanleitung wird Ihnen verdeutlicht, wie Sie das Display über die Eingabe der PIN freischalten können und sich die gespeicherten individuellen Stromverbrauchswerte anzeigen lassen können.

Ihre individuelle PIN senden wir Ihnen auf Anfrage per Post zu. Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere zentrale Rufnummer der Netzgesellschaft Potsdam GmbH 0331 661 9699 oder per Mail an info@ngp-potsdam.de .

Unter einem intelligenten Messsystem ist die Erweiterung einer modernen Messeinrichtung um ein Kommunikationsmodul, das sogenannte Smart-Meter-Gateway, zu verstehen. Das Smart Meter Gateway - versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik - ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern in ein intelligentes Kommunikationsnetz. Mit einem intelligenten Messsystem kann der Letztverbraucher künftig Informationen über seinen Energieverbrauch über eine lokale Anzeigeeinheit bzw. ein Online-Portal abrufen.

Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen begann 2018. Der Einbau der intelligenten Messsystemen ist derzeit in Vorbereitung.

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden die in unserem Netzgebiet betroffenen Netzkunden mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten über den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich informiert.

Der Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer muss den Einbau mME bzw. iMSys dulden und den entsprechenden Preis je Jahresverbrauch (siehe Preisblatt) bezahlen.

Wesentliche Fragen und Antworten zum Thema Messwesen finden Sie auch in einer FAQ-Liste des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) unter folgendem Link: FAQ-Liste des BDEW

Als Standardleistung für moderne Messeinrichtungen gilt die Durchführung des Messstellenbetriebes, hierunter fällt:

  • der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung
  • die eichrechtskonforme Messung der entnommenen, verbrauchten und eingespeisten Energie sowie die Messwertaufbereitung
  • die manuelle Erfassung der Zählerstände durch unseren Ablesedienstleister
  • die form- und fristgerechte Datenübertragung der jährlichen Arbeitswerte

Als Standardleistung für intelligente Messsysteme gilt:

  • die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
  • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von höchsten 10.000 Kilowattstunden maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgangdaten des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und Netzbetreiber
  • die Bereitstellung von Informationen wie z. B. den tatsächlichen Energieverbrauch oder die tatsächliche Nutzungszeit nach § 61 an eine Kundenanzeige oder ein Online-Portal
  • die Bereitstellung von Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme z. B. hinsichtlich der Überwachung des Energieverbrauchs
  • das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann
  • die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG
  • die Anbindung von Messeinrichtungen für Strom
  • die Erfüllung der Pflichten zu Geschäftsprozessen, Datenformaten und Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung

Zusatzleistungen sind u. a.:

  • die Bereitstellung von Strom- und Spannungswandlern sowie Schaltuhren
  • die Nutzung eines intelligenten Messsystems als Vorkassesystem
  • die Herstellung der Steuerbarkeit von Anlagen nach dem EEG oder KWKG
  • Bereitstellung und Nutzung von weiteren Mehrwertdiensten

Die Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind dem nachfolgenden Preisblatt zu entnehmen:

Die im Preisblatt enthaltenen Preise für die digitale Messtechnik beinhalten sowohl Standard- als auch Zusatzleistungen nach § 35 MsbG.

Möchten Sie umziehen und Ihren Zähler entsprechend ummelden, wenden Sie sich bitte an Ihren Lieferanten.

Für den Ausbau Ihres Zählers kontaktieren Sie bitte unser Anschlusswesen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Messstellenbetrieb

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