Die Leitungsinstallationen im Gebäude selbst sind in den „Technischen Regeln der Gasinstallation“ (TRGI) beschrieben und durch den Anschlussnehmer zu realisieren. Die im Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen werden dazu angehalten der NGP regelmäßig die geforderten Befähigungen gemäß TRGI nachzuweisen.
Sowohl die abrechnungsrelevanten Erdgaszähler, als auch die Gasdruckregelgeräte (falls erforderlich) sind Eigentum der NGP und werden ebenso durch diese bereitgestellt.
Es sind hierbei unsere Technischen Anschlussbedingungen Gas (TAB) zu beachten.
Um eine zuverlässige und sichere Erdgasversorgung zu gewährleisten, werden sämtliche Netzbestandteile und -anlagen von der NGP in vorgeschriebenen Intervallen überprüft. Die Betreiberpflichten für die NGP sind streng nach dem Regelwerk des „Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches“ (DVGW) festgelegt.
Die von der NGP erhobenen Netzentgelte finden Verwendung im Bau, Betrieb und in der Instandhaltung des Versorgungsnetzes. Die Höhe dieser Nutzungsgebühr wird allerdings nach regelmäßiger wirtschaftlicher Prüfung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt.
Im Rahmen der Liberalisierung des Gasmarktes verpflichtet sich die NGP, ihr örtliches Gasverteilungsnetz anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei für die Belieferung von Kunden in Potsdam zur Verfügung zu stellen.
Auf dieser Seite und den Unterseiten zur Sparte Gas finden Sie alle wichtigen Dokumente und Rahmenbedingungen zur Netznutzung gemäß den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).