Abwasser

Im Unternehmensverbund der Stadtwerke Potsdam ist die Netzgesellschaft Potsdam GmbH für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen verantwortlich. Das Entsorgungsgebiet umfasst neben der Stadt Potsdam die Ortsteile Fahrland, Neu Fahrland, Marquardt, Satzkorn und Groß Glienicke. Die Havel teilt als natürliche Grenze das Entsorgungsgebiet in Nord und Süd und bestimmt damit die Entsorgungsrichtung für das Abwasser. Sie ist außerdem auch Vorflut für die Ableitung gereinigten Regenwassers.

Die Behandlung des nördlichen Abwassers erfolgt durch die EWP in den Kläranlagen Satzkorn und Nedlitz. Das Abwasser des Ortsteils Groß Glienicke wird zur weiteren Behandlung nach Berlin- Gatow übergeleitet. Das Abwasser aus dem Potsdamer Süden wird zur Kläranlage Stahnsdorf gefördert.

Hier haben wir einige Zahlen und Fakten zum Abwassernetz und den Abwasseranlagen für Sie gesammelt und zusammengestellt.

Unser Wassernetz umfasst…

  • 631 km Schmutz-, Regen- und Mischwasserleitungen
  • 250 km Hausanschlussleitungen
  • 133 km Abwasserdruckleitungen
  • 130 Abwasserpumpwerke
  • 160 Regenwasserauslässe
  • 3 Fäkalannahmestationen
  • 16.283 Straßenabläufe

Wesentliche Bestandteile unseres Leistungsspektrums sind...

  • 24-Stunden-Havarie-und Bereitschaftsdienst
  • Reinigung und optische Inspektion der Rohrleitungen, Schachtbauwerke, Anschlussleitungen
  • Wartung und Instandhaltung der Abwasserpumpwerke und Hauspumpwerke
  • Wartung und Instandhaltung der Abwasserdruckleitungen und zugehörigen Armaturen wie Schieber, Be- und Entlüftungsanlagen, Entleerungseinrichtungen
  • Kontrolle und Instandhaltung der Versickerungsanlagen, Regenrückhaltebecken, Regenwasserauslässe
  • Störungsbeseitigung
  • Reinigung von Straßenabläufen
  • Grubenabfuhr Kleingartensparten
  • Betriebsführung Schmutzwasser für die Gemeinde Schwielowsee

Die Absenkung bzw. Einleitung von Grundwasser ist genehmigungspflichtig. Dazu senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular zu.

Für die Einleitung fallen Gebühren an:

Ihr Ansprechpartner

Benötigen Sie für Ihren Bau, Ihre Veranstaltung, Ihren Marktstand o. ä. Anlässe eine temporäre Abwassereinleitung, senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag mit folgenden Informationen zu

  • Mengenangabe
  • Zeitraum
  • Lageplan
  • Abwasserzusammensetzung

Sie erhalten anschließend einen Termin zur Einweisung vor Ort.
Die Mengenabrechnung erfolgt über den Trinkwasserverbrauch Ihres Standrohrs , welches Sie sich gern bei uns ausleihen können:

Ihr Ansprechpartner

Für das Abwasser aus Fassadenreinigungen gelten gesonderte Anforderungen für eine Ableitung.

Ihr Ansprechpartner

Ab- und Einleitungen von Tagwasser (auf Oberflächen/Baufeldern befindliches Wasser oder Regenwasser aus Baugruben) sind genehmigungs- und gebührenpflichtig. Hierfür ist ein formloser Antrag mit Angabe des Anfallsortes und der möglichen Anfallsmenge sowie -dauer zu stellen

Ihr Ansprechpartner

Möchten Sie den Zustand Ihrer Anschlussleitungen prüfen lassen, senden Sie uns gern eine formlose Anfrage zu.

Die Zustandserfassung ist laut Entwässerungssatzung kostenersatzpflichtig:

Ihre Ansprechpartnerin

Carola Hahn

Tel.
0331 - 661 13 91

Ihre Ansprechpartnerin

Antje-Katharina Witschel

Tel.
0331 - 661 13 92

Kleingartensparten

Unser Vertragsunternehmen für die Grubenabfuhr in Kleingartensparten ist die Firma Ex-Rohr GmbH

Kontaktdaten zur Terminvereinbarung:

Tel. 03381-5169996
Mail: brandenburg@exrohr.de

Weitere Informationen finden Sie hier .

Bei Fragen zu Lage, Zufahrt (Entsorgungsauto) und Schlauchlängen der Abwasser-Grube sowie bei Problemen (Termine werden nicht eingehalten, Termine werden nicht abgesagt, Ex-Rohr ist nicht erreichbar, etc.) können Sie sich gern an uns wenden.

Ihre Ansprechpartnerin

Auch zur Beantragung der Fäkalanlagennummer bei einer neuen Abwasser-Grube in Kleingartensparten, zum Pächterwechsel auf der Parzelle oder bei Fragen zum Gebührenbescheid unterstützen wir Sie gern.

Ihre Ansprechpartner

Auch zur Beantragung der Fäkalanlagennummer bei einer neuen Abwasser-Grube in Kleingartensparten, zum Pächterwechsel auf der Parzelle oder bei Fragen zum Gebührenbescheid unterstützen wir Sie gern.

Einfamilienhäuser/Mehrfamilienhäuser

Zuständig für die Grubenabfuhr für Ein- und Mehrfamilienhäuser ist die Energie und Wasser Potsdam GmbH.

Ihre Ansprechpartner

Auch zur Beantragung der Fäkalanlagennummer bei einer neuen Abwasser-Grube in Kleingartensparten, zum Pächterwechsel auf der Parzelle oder bei Fragen zum Gebührenbescheid unterstützen wir Sie gern.

➔ Eine Liste der Entsorger, nach Stadtgebieten aufgeteilt, finden Sie hier: Entsorgungsunternehmen für die Fäkalienabfuhr in Potsdam

Als Sonderanlagen werden die Anlagen für die Grauwasser- und Regenwassernutzung bezeichnet.

Die in Anspruch genommenen Wassermengen und die Verbräuche für die Grauwasser- bzw. Regenwassernutzung werden durch geeichte Wasserzähler erfasst und auf deren Grundlage korrekt abgerechnet.

Sollte es rund um unsere Zähler einmal Fragen geben, bspw. zu den Zählertypen, zur Ummeldung oder zur Wiederinbetriebnahme, erhalten Sie hier Ihre Antworten.

Zum Schutz vor Rückstau in Gebäuden durch Abwasser aus dem öffentlichen Abwasserentsorgungssystem sind Rückstausicherungen in der privaten Abwasserinstallation durch den Betreiber/Eigentümer einzubauen und zu verwenden, wenn Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene verbaut sind. Die Rückstauebene ist die Höhe der Abwasserübergabestelle plus 10cm.

Entsprechend der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam haftet diese nicht für Schäden, die durch eine fehlende Rückstausicherung entstehen.

Schauen Sie gern in unserem Flyer zu weiteren Informationen nach.

Ihr Ansprechpartner

Nicht genutzte Abwasser-Anschlüsse (Schmutz-, Regen-, Mischwasser) sind dauerhaft stillzulegen und werden dazu körperlich von den Hauptleitungen getrennt. Die Stilllegung eines Abwasser-Anschlusses schließt eine Wiederinbetriebnahme aus.

Für diese Maßnahme stellen Sie bitte einen formlosen Antrag.

Die Stilllegung ist kostenersatzpflichtig gemäß geltender Entwässerungssatzung.

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Damit Ihre Verbräuche korrekt abgerechnet werden, erfassen geeichte Wasserzähler die von Ihnen in Anspruch genommenen Wassermengen. Rund um Fragen zu unseren Zählern, bspw. zu den Zählertypen, zur Ummeldung oder zur Wiederinbetriebnahme, erhalten Sie bei uns Ihre Antworten.