Gaszähler

Wenn Sie noch keinen Gasanschluss haben, beantragen Sie diesen bitte über unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung auf der Seite „Hausanschluss Strom, Gas und Fernwärme“. Zum Abschluss dieses Prozesses erhalten Sie auch Ihren Gaszähler.

Wenn Sie bereits über einen Gasanschluss verfügen, starten Sie bitte mit Schritt 6 (Lieferant mitteilen) der Anleitung.

Die bei Ihnen eingesetzten Zähler sind in der Regel für einen eichrechtlichen Plantausch nach 8 Jahren vorgesehen. Davon darf abgewichen werden, wenn das Verfahren zur Stichprobenprüfung gemäß §35 MessEV angewandt wird. Hierzu wird innerhalb von einem Los baugleicher Messgeräte eine Stichprobe an Gaszählern ausgebaut und beim Eichamt zur Prüfung eingereicht. Besteht die Stichprobe die Prüfung, dürfen die übrigen Gaszähler innerhalb des Loses weiterhin verwendet werden.

Die Netzgesellschaft Potsdam hat sich zur Anwendung dieser Stichprobenprüfung entschieden.

Wenn bei Ihnen ein Zählertausch angekündigt wird, bitten wir Sie zum angekündigten Termin anwesend zu sein oder uns rechtzeitig zu kontaktieren, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Im Falle des Umzugs wenden Sie sich bitte an Ihren Gaslieferanten, um Ihren Zähler umzumelden.

Wünschen Sie, dass Ihr Gaszähler ersatzlos ausgebaut wird, wenden Sie sich bitte an:

Ihr Ansprechpartner

Wünschen Sie, dass Ihr Gaszähler einer amtlichen Befundprüfung durch das Eichamt unterzogen wird, senden Sie bitte eine formlose E-Mail mit Ihrem Wunsch an info@ngp-potsdam.de . Anschließend wird mit Ihnen gemeinsam nach Rücksprache mit dem Eichamt ein Termin abgestimmt. Zum Termin können Sie das erforderliche Formular beim Austausch Ihres Zählers vor Ort ausfüllen.

Die Preise für die negative Zählerbefundprüfung (Ihr Zähler hat keine Beanstandungen) können Sie dem Preisblatt entnehmen.

Hotline der Netzgesellschaft

Tel.
0331 - 661 96 99
Mail
info-abrechnung@ngp-potsdam.de

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