Die bei Ihnen eingesetzten Zähler sind in der Regel für einen eichrechtlichen Plantausch nach 8 Jahren vorgesehen. Davon darf abgewichen werden, wenn das Verfahren zur Stichprobenprüfung gemäß §35 MessEV angewandt wird. Hierzu wird innerhalb von einem Los baugleicher Messgeräte eine Stichprobe an Gaszählern ausgebaut und beim Eichamt zur Prüfung eingereicht. Besteht die Stichprobe die Prüfung, dürfen die übrigen Gaszähler innerhalb des Loses weiterhin verwendet werden.
Die Netzgesellschaft Potsdam hat sich zur Anwendung dieser Stichprobenprüfung entschieden.
Wenn bei Ihnen ein Zählertausch angekündigt wird, bitten wir Sie zum angekündigten Termin anwesend zu sein oder uns rechtzeitig zu kontaktieren, um einen neuen Termin zu vereinbaren.