Der ausgeschriebene Bedarf der Netzgesellschaft Potsdam GmbH erfolgt in Form mehrerer Lose, wovon nun das zweite Los in Höhe von 8.434,65 MWh ausgeschrieben werden soll. Die Unterlagen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen und den Muster-Stromliefervertrag an.
An dieser Stelle sei bereits darauf hingewiesen, dass für die Ausschreibung eine Preisobergrenze gilt. Diese beträgt 100,00 €/MWh. Bei einer Überschreitung dieser Preisobergrenze erfolgt keine Vergabe der Verlustenergiebeschaffung an einen Anbieter.
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Führen eines (Unter-) Bilanzkreises bzw. das Vorhandensein einer Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen in der Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH.
Angebotsabgabe
Die Angebote sind am Tag der Ausschreibung bis 10:00 Uhr kostenfrei an folgende E-Mail-Adresse zu senden: netzverluste-potsdam@ngp-potsdam.de oder per Fax an die folgende Nummer zu senden: 0331 - 661 9603.
Der Tag der Angebotsabgabe wird den sich vorab unter der o. g. E-Mailadresse angemeldeten Unternehmen per E-Mail spätestens einen Tag vor der Angebotsabgabe bis 12 Uhr mitgeteilt. Der frühestmögliche Beginn liegt 3 Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibungsbedingungen im Internet und gilt frühestens ab dem 28.01.2022.
Vergabe
Der Zuschlag wird am Tag der Angebotsabgabe zeitnah, jedoch spätestens um 10:45 Uhr über alle Angebote hinweg unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten an den Bieter erteilt, der den günstigsten Arbeitspreis anbietet. Bei Preisgleichheit wird das Angebot gewählt, das die Netzgesellschaft Potsdam GmbH zeitlich früher erreicht hat.
Bei der Vergabe der Verlustenergie gilt eine Preisobergrenze von 100,00 €/MWh. Bei einer Überschreitung der festgelegten Preisobergrenze werden Angebote, die diese Preisobergrenze überschreiten, bei der Ausschreibung nicht weiter berücksichtigt. Weiterhin behält sich die Netzgesellschaft Potsdam GmbH vor, eine Preisobergrenze beim Notar zu hinterlegen. Bei einer Überschreitung der notariell festgelegten Preisobergrenze werden Angebote, die diese Preisobergrenze überschreiten, bei der Ausschreibung nicht weiter berücksichtigt.
Hinweis
Die auf dieser Internetseite enthaltenen Angaben sind rein informatorisch. Sie sind nicht Bestandteil der Ausschreibungsbedingungen.
Für die Netzgesellschaft Potsdam GmbH besteht derzeit keine Meldepflicht nach REMIT.
Stromliefervertrag inklusive Anlagen