Netzentgelte Gas der NGP ab dem 1. Januar 2025 gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG:
Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) kann gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen.
Die für das Jahr 2025 geltenden Netzentgelte für das Potsdamer Gasverteilnetz der NGP sind gegenüber den am 15. Oktober 2024 veröffentlichten, voraussichtlichen Netzentgelten unverändert geblieben.
Vorbehalt
Die Veröffentlichung der endgültigen Netzentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt, dass weder von behördlicher Seite durch die Bundesnetzagentur noch durch gesetzliche oder gerichtliche Vorgaben bis zum 31. Dezember 2025 Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden bzw. sich insbesondere keine Änderung der vorgelagerten Netzentgelte ergibt, die eine Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2025 erfordern.
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2025 entnehmen Sie bitte den nachstehend aufgeführten Preisblättern der Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP).
Die Preisblätter 2025 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2025.
Die Netzentgelte der letzten vier Jahre finden Sie nachfolgend: