Trink- und Abwasseranschluss

Die Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung liegt für die Landeshauptstadt Potsdam in der Verantwortung der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP).

Die Netzgesellschaft übernimmt im Rahmen der Betriebsführung die Aufgaben der Ver- und Entsorgung.

Wir unterstützen Sie gern bei Ihrer Beantragung des Trink- und Abwasseranschlusses .

Angehende Hausbauer beginnen mit dem Bauwasseranschluss und können sich rechtzeitig vor ihrem Einzug über einen festen Trink- und Abwasseranschluss freuen. Wer zusätzlich einen Garten betreibt, kann einen Gartenwasserzähler in Erwägung ziehen, hierzu ist jedoch kein zusätzlicher Anschluss erforderlich.

Nicht nur Hausbauer, auch Veranstalter erhalten von uns auf Antrag einen vorübergehenden Wasseranschluss.

Sie können bestehende Anschlüsse, wenn Sie sie nicht mehr oder vorübergehend nicht benötigen, stilllegen lassen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung Ihrer Grundstücksanschlüsse Trinkwasser und Abwasser

Hier finden Sie alle Einzelheiten für die Beantragung Ihrer Grundstücksanschlüsse Trink- und Abwasser.

Trinkwasser

Für eine vorübergehende oder endgültige Stilllegung Ihres Trinkwasseranschlusses füllen Sie bitte den Stilllegungsantrag aus und senden ihn an die im Formular aufgeführte Post- oder E-Mail-Adresse.

Anschließend nimmt ein/e Mitarbeiter/in von uns Kontakt mit Ihnen auf und vereinbart einen Termin für den Zählerausbau.

Bei einer vorübergehenden Stilllegung muss Ihr Anschluss ab dem Tag des Ausbaus innerhalb eines Jahres wieder in Betrieb genommen werden. Anderenfalls muss eine Abtrennung von der Versorgungsleitung erfolgen. Diese ist für Sie kostenpflichtig. Diesbezüglich werden Sie von der Landeshauptstadt Potsdam rechtzeitig angehört.

Wünschen Sie gleich eine endgültige Stilllegung, senden Sie uns bitte ebenfalls das oben aufgeführte Formular zu. Sie erhalten anschließend eine Kosteninformation von der Landeshauptstadt Potsdam.

Der Prozess der dauerhaften Stilllegung kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.

Abwasser

Nicht genutzte Abwasser-Anschlüsse (Schmutz-, Regen-, Mischwasser) sind dauerhaft stillzulegen und werden dazu körperlich von den Hauptleitungen getrennt. Die Stilllegung eines Abwasser-Anschlusses schließt eine Wiederinbetriebnahme aus.

Für diese Maßnahme stellen Sie bitte einen formlosen Antrag.

Die Stilllegung ist kostenersatzpflichtig gemäß geltender Entwässerungssatzung.

Möchten Sie Ihren Anschluss nach einer vorübergehenden Stilllegung wieder Inbetriebnehmen lassen, nutzen Sie bitte den folgenden Antrag und setzen Sie das Kreuz beim Wiedereinbau. Diesen Antrag senden Sie bitte an die im Formular aufgeführte Post- oder E-Mail-Adresse.

Sie erhalten anschließend eine Anhörung mit den voraussichtlichen Kosten, die Ihrerseits bestätigt werden müssen. Anschließend erfolgt eine Terminvereinbarung mit Ihnen.

Abwasser und Wasser

Wegweiser vor blauem Himmel mit den zwei Richtungen Trinkwasser und Abwasser

Erfahren Sie mehr über unsere Sparten.

Ansprechpartner Wasser / Abwasser

Carola Hahn
0331 - 661 13 91
Antje-Katharina Witschel
0331 - 661 13 92

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