Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys). Darüber hinaus trifft das Gesetz auch Regelungen zur Datenkommunikation sowie zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten.
Der Messstellenbetrieb für diese digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH wird als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahrnehmen und ist somit für die Installation der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme verantwortlich.
Verpflichtend mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden – schrittweise über mehrere Jahre hinweg - Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh sowie Letztverbraucher, mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht, außerdem Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen ausstatten.
In unserem Flyer „Digitale Zähler“ erhalten Sie einen Überblick über die digitalen Zähler sowie Kontaktmöglichkeiten für eine Beratung.