E-Mobilität

Anschluss von Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge

Wallbox & Ladeeinrichtung anmelden

Anschließen und laden

Ob wandhängende Wallbox für Zuhause, Ladesäule auf dem Firmenparkplatz oder Ladeinfrastruktur für eine ganze E-Flotte: Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Ladeeinrichtung. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Planung, Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur. Melden Sie hier Ihre Wallbox beim Netzbetreiber in Potsdam an und informieren Sie sich über die Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen Netzanschluss.

Über das digitale Netzanschlussportal melden Elektrofachunternehmen Ladeeinrichtungen an und übermitteln nach der Installation die Fertigmeldung.

Gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen und Ladesäulen) – unabhängig davon, ob im öffentlichen oder privaten Raum – beim örtlichen Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme grundsätzlich angemeldet werden. Ausgenommen hiervon sind gemäß VDE-AR-N 4100 alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung < 3,6 kW.

Wir weisen darauf hin, dass auch Ladeeinrichtungen bis einschließlich 11 kW (12 kVA) – welche nur anmeldepflichtig sind – in der Praxis aber auch einer Zustimmung des Netzbetreibers bedürfen.

Hierzu möchten wir Ihnen folgende Erläuterungen und Hinweise geben.

Ihr zuständiger Elektroinstallateur prüft die Möglichkeit der Installation der Ladeeinrichtung an dem betreffenden Standort, indem er die gleichzeitig benötigte Netzanschlussleistung und die bestehende Absicherung am Netzanschluss ermittelt. Diese Angaben sind durch ihn in der „Anmeldung zum Netzanschluss“ einzutragen bzw. ist das digitale Netzanschlussportal zu nutzen. Wir prüfen die Angaben in der Anmeldung und gleichen sie mit den vorhandenen Daten zum Netzanschluss ab.

Bitte beachten Sie, dass der Anschluss einer Ladeeinrichtung eine Erweiterung der Kundenanlage darstellt und gemäß § 13 NAV nur von Elektrofachunternehmen durchgeführt werden darf, die in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind.

Sollte der vorhandene Netzanschluss die zusätzliche Leistung für die Ladeeinrichtung übertragen können wird ggf. zwischen der NGP und dem Anschlussnehmer ein Netzanschlussvertrag zur Leistungserhöhung am Netzanschluss zur Leistungserhöhung am Netzanschluss vereinbart. Hierbei handelt es sich um einen einmalig zu zahlenden Baukostenzuschuss, also um Kosten für die Bereitstellung der zusätzlichen Leistungskapazität.

In den folgenden Fällen ist ein neuer Netzanschluss notwendig:

  • Der bestehende Netzanschluss verfügt nicht über die entsprechende Leistungskapazität, um die Ladeeinrichtung anschließen und betreiben zu können
  • Der bestehende Netzanschluss entspricht nicht der aktuellen TAB
  • Es besteht kein Netzanschluss für das Objekt oder das Objekt wird über einen gemeinsamen Netzanschluss des Nachbarn versorgt

In all diesen Fällen sind die Kosten (neuer Netzanschluss und Baukostenzuschuss) vom Grundstückseigentümer / Anschlussnehmer zu tragen.

Sollten Sie den Anschluss einer Ladeeinrichtung in einem Mietshaus oder innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft beantragen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig zu informieren, ob es mehrere Interessenten in Ihrem Haus für eine Ladeeinrichtung gibt. In diesem Fall können Anträge gemeinsam mit Ihrem Vermieter, der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft über ein Elektrofachunternehmen bei der NGP eingereicht werden. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand und die Netzanschlusskapazität kann frühzeitig auf die benötigte Netzanschlussleistung am Anschluss des Grundstückes für alle Interessenten ausgelegt werden. Wenn mehrere Elektrofahrzeuge gleichzeitig über Ladeeinrichtungen geladen werden, wird ein hausinternes Lastmanagementsystem zur Steuerung empfohlen. Für die Anmeldung ist zwingend die Zustimmung des Grundstückseigentümers, der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung erforderlich.

Anmeldeprozess in sechs Schritten

Wenn Sie eine Ladeeinrichtung bei uns anmelden, prüfen wir in jedem Fall, ob die benötigte Anschlussleistung am Netzanschluss zur Verfügung steht.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer technisch notwendigen Verstärkung oder Herstellung des Netzanschlusses notwendige Bearbeitungszeiten für die Planung und Realisierung der Baumaßnahme zu berücksichtigen sind.

Zunächst prüft Ihr beauftragter Elektroinstallateur, ob der Netzanschluss und die bestehenden Hausanschluss-Sicherungen für die Installation der Ladeeinrichtung ausreichend sind oder ggf. verstärkt und / oder erhöht werden müssen.

Ihr Elektroinstallateur meldet nun Ihre geplante Ladeeinrichtung über das Digitale Netzanschlussportal an.

Alternativ erfolgt die Anmeldung mittels folgender Dokumente an das Postfach Anschlusswesen NGP:

Wir prüfen, ob die erforderliche Netzanschlussleistung an Ihrem vorhandenen Netzanschluss bereitgestellt werden kann.

Ist der Netzanschluss ausreichend dimensioniert:

  • Liegt die neu beantragte Leistung bei maximal 30 kW, versenden wir die bestätigte Anmeldung direkt nach erfolgreicher Prüfung des Netzanschlusses an Ihren Elektroinstallateur, sofern der Anschluss der Ladeeinrichtung möglich ist.
  • Liegt die neu beantragte Leistung über 30 kW, erhalten Sie zunächst einen Netzanschlussvertrag zur Leistungserhöhung am bestehenden Netzanschluss zur Erhebung eines Baukostenzuschusses (Kosten zur Bereitstellung der Leistung). Nach unterschriebener Rücksendung des Vertrags versenden wir die bestätigte Anmeldung an Ihren Installateur.

Ist der Netzanschluss nicht ausreichend dimensioniert:

In diesem Fall planen wir einen neuen beziehungsweise verstärkten Netzanschluss und ermitteln die anfallenden Kosten. Auf dieser Basis erhalten Sie ein entsprechendes Vertragsangebot. Dieses umfasst die Kosten für die Herstellung bzw. Verstärkung des Netzanschlusses. Sofern die beantragte Leistung über 30 kW liegt, wird zusätzlich ein Baukostenzuschuss erhoben, dessen Höhe sich nach der benötigten Anschlussleistung richtet. Die hierfür anfallenden Kosten richten sich nach den aktuellen „Ergänzenden Bedingungen Strom mit Preisblatt“. Nach Ihrer Bestätigung des Vertrags wird die bestätigte Anmeldung an Ihren Elektroinstallateur versendet.

Nach Erhalt der bestätigten Anmeldung kann Ihr Elektroinstallateur die Ladeeinrichtung installieren.

Bitte beachten Sie, dass die Kundenanlage gemäß den Anforderungen des § 14a EnWG durch den Elektroinstallateur entsprechend vorzubereiten ist. Insbesondere muss die Steuerbarkeit der Ladeeinrichtung sichergestellt werden. Diese erfolgt über eine EBUS-Schnittstelle oder einen Relaiskontakt. Es ist eine entsprechendes Modul für die Vergütung der Steuerungsmöglichkeit anzugeben.

Nach Abschluss der Installationsarbeiten meldet das beauftragte Elektrofachunternehmen die Fertigstellung der Ladeeinrichtung über unser Online-Netzanschlussportal oder in Form des Formulars „Fertigmeldung“ an die NGP. Die Fertigmeldung muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Daten zur Ladeeinrichtung: Anzahl und Leistung der Ladepunkte
  • Auswahl des gewünschten Vergütungsmoduls
  • Bestätigung, dass die Umsetzung der Steuerbarkeit unverzüglich möglich ist
  • Angaben zur Messeinrichtung einschließlich des voraussichtlichen Jahresverbrauchs
  • Art der Steuerbarkeit (unter dem Punkt „Bemerkungen“)

Nach Eingang der vollständig und korrekt ausgefüllten Fertigmeldung bei der NGP setzt sich das Messwesen der NGP mit dem beauftragten Elektroinstallateur in Verbindung, um einen Termin für die Inbetriebnahme zu vereinbaren.

Im Rahmen des Vor-Ort-Termins prüft das Messwesen der NGP die Kundenanlage hinsichtlich der geltenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie der Anforderungen nach § 14a EnWG. Sind sämtliche technischen Voraussetzungen erfüllt, wird die Ladeeinrichtung unmittelbar in Betrieb genommen. Hierfür wird eine intelligente Messeinrichtung installiert; abhängig vom gewählten Vergütungsmodell kann zudem der Einbau eines zusätzlichen Zählers erforderlich sein.

Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Mobile Ladeeinrichtungen (mobile Wallboxen) sind ebenso wie fest installierte Wallboxen beim Netzbetreiber anzumelden. Ab einer Ladeleistung von mehr als 4,2 kW gelten sie zudem als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Daher müssen die technischen Voraussetzungen für eine zukünftige netzorientierte Steuerung in der Kundenanlage geschaffen werden. Die Anmeldung erfolgt durch eine eingetragene Elektrofachfirma, die gleichzeitig prüft, ob die vorhandene Elektroinstallation und der Netzanschluss für den Betrieb der mobilen Ladeeinrichtung geeignet sind. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Elektrofachfirma Ihres Vertrauens.

Die Ladeeinrichtung kann über einen vorhandenen Netzanschluss ohne oder mit Leistungserhöhung angeschlossen werden. Wenn es erforderlich ist, muss der Netzanschluss verstärkt oder eine separate Zuleitung / Netzanschluss gebaut werden.

Ja, der Anschluss einer Ladeeinrichtung stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß § 13 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) nur von Installateuren durchgeführt werden, die in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind.

Ihr zuständiger Installateur prüft die Möglichkeit der Installation der Ladeeinrichtung, indem er die gleichzeitig benötigte Netzanschlussleistung und die bestehende Absicherung am Netzanschluss ermittelt. Verfügt der bestehende Netzanschluss nicht über die entsprechende Kapazität, um die Ladeeinrichtung abzusichern, entspricht er nicht den anerkannten Regeln der Technik oder wird die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötige Leistung überschritten, ist eine Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Leistungserhöhung bzw. Erneuerung, durch den Grundstückseigentümer zu beantragen.

Elektrofahrzeuge werden im privaten Bereich (z. B. Garagen oder privater Stellplatz) mit Wechselstrom (AC) über wandbefestigte Wallboxen geladen. Im öffentlichen Bereich (z. B. an der Straße) kommen primär freistehende Ladesäulen zum Einsatz, welche über Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC) – auch Schnellladen genannt – geladen werden.

Für die Installation mehrerer Ladeeinrichtungen an einem Netzanschluss ist – unabhängig von der Ladeleistung der einzelnen Ladeeinrichtung – die Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich. Werden mehrere Elektroautos über Ladestationen geladen, z. B. in einem Mehrfamilienhaus, wird ein hausinternes Lastmanagementsystem zur Steuerung empfohlen.

Kontakt

Haben Sie eine Frage? Wir sind für Sie da.

Unser Anschlusswesen unterstützt Sie und Ihren Elektroinstallateur bei der Anmeldung, der netztechnischen Prüfung und der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox oder Ladesäule.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Detlef Braunsdorf

Dennis Heers

Pinar Kul

Aleksander Georgievski

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