Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (§ 12 Abs. 2a–h Energiewirtschaftsgesetz) müssen wir Ihre Erzeugungs- oder Speicheranlage, die an unser Stromnetz angeschlossen ist, auf ihre Steuerbarkeit prüfen. Auf der nachfolgenden Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den von uns durchgeführten Steuerbarkeitschecks.

Erzeugungsanlagen
Hinweis für Anlagenbetreiber
Informationen für Anlagenbetreiber zum Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 Abs. 2b EnWG
Kontakt
Sie haben noch Fragen zum Steuerbarkeitscheck? Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt.
Netzanschluss von Erzeugungsanlagen
Sie möchten Strom in das Netz der Netzgesellschaft Potsdam einspeisen?
Sie können Strom auf konventionelle Weise erzeugen (z. B. aus Braunkohle, Abfall, gas- oder flüssigen Brennstoffen) oder aus regenerativen Energien (Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse) erzeugen.
Der Anschluss an das Netz der NGP, die Abnahme des erzeugten Stroms und die Vergütung des Stroms richten sich je nach Art der Erzeugung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Folgende Regelungen bilden die Grundlage für den Anschluss Ihrer Anlage, die Abnahme und die Vergütung Ihres Stroms:
• Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG)
• Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
• Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord 2023 v2.0)
• Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)
Für den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das Netz der Netzgesellschaft Potsdam GmbH benötigen wir Ihre Mithilfe, indem Sie uns bereits im Zuge der Planung und Anmeldung Ihrer Anlage die notwendigen Informationen geben.
Bitte beantragen Sie die Einspeisung bereits in der Planungsphase der Erzeugungsanlage und rechtzeitig vor der Installation. Mit dem Antrag reichen Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Formulare und die erforderlichen Dokumente ein. Die beiden "Checklisten" können Sie zur Überprüfung der Vollständigkeit verwenden, diese Checklisten müssen nicht mit eingereicht werden. Die Beantragung kann postalisch erfolgen oder per E-Mail an unser Postfach: anschlusswesen@ngp-potsdam.de. Die Datengröße ist hierbei auf maximal 20 MB begrenzt.
• Checkliste zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage
• Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)
• Erläuterung zu den Anmeldeformularen
• Checkliste zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage
• Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung Zählermontage)
• Anhang E der VDE-AR-N 4105:2018-11
• Vollmacht des Grundstückseigentümers
• Auswahl VBEW-Messkonzepte
• Anwendungshinweise zu den VBEW-Messkonzepten und Abrechnungshinweise
• Reduzierung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der installierten Leistung
• Erklärung nach § 19 als Anlage zur Einspeisezusage
• Preisblatt Einspeisemanagement bei EEG- und KWK-Anlagen
• Mitteilung der Steuernummer für die Auszahlung der Einspeisevergütung
Hinweis: Die Dokumente befinden sich derzeit in der Überarbeitung.
• Datenerfassungsblatt Photovoltaikanlagen
Seit dem 01.08.2011 sind Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz nach der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" zu errichten. Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 kann unter dem nachfolgendem, externen Link kostenpflichtig erworben werden.
• VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel:2018-11 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Vergütungsvoraussetzung ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Seit dem 31.01.2019 ist das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) in Betrieb und hat das PV-Meldeportal abgelöst. Die Meldepflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind seitdem ausnahmslos über das MaStR-Webportal unter folgendem Link zu erfüllen:
- Registrierungspflicht Marktstammdatenregister: MaStR Marktstammdatenregister
- BAFA: Zulassung von KWK-Anlagen
- Mengenmeldungen für die Auszahlung der Einspeisevergütung müssen jährlich zum 31. Dezember, spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres eingehen,
- Für Anlagenbetreiber, welche Ihre Anlage ab 2023 in Betrieb genommen haben, besteht die Pflicht einer Erklärung nach §19 Abs. 4 und 5 EEG, vor Inbetriebnahme!
- Um Kürzungen von EEG-Förderzahlungen infolge einer Sanktion nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 EEG zu vermeiden, ist es erforderlich, Speicher und Erzeugeranlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, in unserem Netzgebiet zu registrieren!
Möchten Sie nur eine steckerfertige Erzeugungsanlage (z. B. Balkon-PV-Anlage) anschließen, dann müssen Sie diese Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Hier finden Sie den Link zum Register: MaStR (marktstammdatenregister.de)
Nach der erfolgten Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage erhält die Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) als zuständiger Netzbetreiber eine entsprechende Information.
Im Übrigen ist die NGP auch der grundzuständige Messstellenbetreiber.
Sofern die NGP bei Ihrem Anschluss der Messstellenbetreiber ist, setzen wir uns anschließend hinsichtlich eines kostenfreien Zählerwechsels auf eine geeignete Messeinrichtung mit Ihnen in Verbindung. Anstelle des üblicherweise verbauten Stromzählers (Einrichtungszähler) wird dann ein Zweirichtungszähler eingebaut, welcher sowohl die verbrauchte Strommenge (Bezugsmessung) als auch die in das NGP-Netz eingespeiste Strommenge (Einspeisemessung) misst.
Sollte die NGP bei Ihrem Anschluss nicht der zuständige Messstellenbetreiber sein, so ist über diesen fremden Messstellenbetreiber sicherzustellen, dass eine geeignete Messeinrichtung (Bezugs- und Einspeisemessung) verbaut wird.
1. Schritt: Betreiberwechselerklärung ausfüllen und zurücksenden
- Die Betreiberwechselerklärung wird vom neuen und bisherigen Betreiber gemeinsam ausgefüllt. Dieses muss unterschrieben an die Netzgesellschaft Potsdam zurückgesendet werden.
➔ Betreiberwechselerklärung für Erzeugungsanlagen NGP
2. Schritt: Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister (MaStR) durch den alten und durch den neuen Betreiber durchführen
- Als neuer Betreiber müssen Sie zuerst im MaStR ein Kundenkonto anlegen. Sie erhalten dann eine persönliche Anlagenbetreiber-Nummer (ABR).
- Der alte Anlagenbetreiber muss den Betreiberwechsel für seine Anlage anstoßen. Dafür benötigt er die Anlagenbetreiber-Nummer des neuen Betreibers.
Weitere Informationen finden Sie im Handbuch und auf der Internetseite des MaStR.
PDF: Handbuch zur Registrierung eines Betreiberwechsels im Marktstammdatenregister
Abhängig von der Anlagenleistung gelten unterschiedliche technische Anforderungen an die Erzeugungsanlage und die Umsetzung im Netz der NGP:
Hinweis: Die Dokumente befinden sich derzeit in der Überarbeitung.
• Photovoltaik- und KWK-Anlagen mit einer Leistung P ≤ 30 kWp
• Photovoltaik- und KWK-Anlagen mit einer Leistung P > 30 und ≤ 100 kWp
• Photovoltaik- und KWK-Anlagen mit einer Leistung P > 100 kWp
Der Wechsel des Zählers erfolgt nach Übermittlung der Fertigmeldung Ihres Installateurs und ggf. Vorliegen aller vertraglichen Voraussetzungen.
Für eine Stilllegung Ihres Anschlusses genügt ein formloser Antrag bei uns per E-Mail. Der Antrag muss von allen Eigentümern (bzw. den entsprechend Bevollmächtigten) unterschrieben sein.
1. Schritt: Stilllegung an Netzbetreiber
2. Schritt: Stilllegung der Einheit im Marktstammdatenregisters (MaStR)
Ihre Ansprechpartner für Anmeldungen von PV-Anlagen
- Gennadi Freier
- 0331 - 661 13 12
- Niko Titze
- 0331 - 661 13 58
- Philipp Nichelmann
- 0331 - 661 13 17
- Andreas Berg
- 0331 - 661 13 90
Oder schreiben Sie uns
Die Energie und Wasser Potsdam GmbH ist als Dienstleister für die Netzgesellschaft Potsdam GmbH tätig.