Hausanschluss Strom, Gas und Fernwärme

Schritt-für-Schritt-Anleitung zu Ihren Strom-, Gas- und Fernwärmeanschlüssen

In Potsdam müssen Sie als Bauherr für den Bauantrag in der Regel den „Nachweis der gesicherten Erschließung“ erbringen. Diesen Nachweis für das Bauamt – auch für Löschwasser – können Sie schriftlich bei uns anfordern. Hierzu steht Ihnen der Onlineantrag zur Verfügung. Das Anschlusswesen prüft die Erschließungsmöglichkeit, stellt den „Nachweis der gesicherten Erschließung“ aus und sendet Ihnen das Dokument zu.

Wichtig: Eine Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen für die Ausstellung der Nachweise zur gesicherten Erschließung einplanen!

Reichen Sie die Anmeldung(en) für alle benötigten Hausanschlüsse möglichst gleichzeitig ein, damit wir alles koordiniert bearbeiten können.

Die Antragsformulare für den Hausanschluss Strom, Gas und Fernwärme sowie den Baustrom haben die zugelassenen Installationsunternehmen vorrätig.

Nachfolgend finden Sie diese auch hier aufgeführt:

Bitte schicken Sie uns außerdem folgende Dokumente zu:

  • einen amtlichen Lageplan (möglichst im Maßstab 1:250)
  • Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug)
  • einen Keller- beziehungsweise Erdgeschossgrundrissplan (Maßstab 1:100) mit markiertem Hausanschlussraum, in dem die gewünschten Übergabestellen für alle Medien eingezeichnet sind
  • Ansichten und Schnitte von der Etage, auf der sich Ihr Hausanschlussraum befindet

Wenn Sie eine Wärmepumpe installieren möchten, schicken Sie uns bitte das dazugehörige Datenblatt – gleiches gilt für Aufzüge und ähnliche Verbraucher.

Die Unterlagen können uns gern per E-Mail übergeben werden.

Dateiformat und -größe: Achten Sie darauf, dass Ihre Dokumente in der E-Mail in einem gängigen Dateiformat wie .pdf vorliegen. Die Größe der E-Mail sollte 10 MB nicht überschreiten.

Zeitplan: Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von vier bis acht Wochen ein.

Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig eingereicht haben, erfolgt gegebenenfalls eine Vor-Ort-Besichtigung, um letzte Unklarheiten zu beseitigen. Anschließend erhalten Sie für die gewünschten Anschlüsse entsprechende Anschlussvertragsangebote.

Die Kosten für die Erstellung eines standardisierten Netzanschlusses werden gemäß Abschnitt 4 der Ergänzenden Bedingungen zur "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) " bzw. zur „Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) “ berechnet.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Möglichkeit und besprechen Sie die optimalen Standorte für Ihre Anschlüsse mit unseren Fachleuten. Wenn Sie mit unseren Vertragsangeboten einverstanden sind, schicken Sie uns bitte jeweils ein Exemplar unterschrieben zurück.

Nachdem Sie die Unterlagen an uns zurückgeschickt haben, uns alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen und ggf. erforderliche Anzahlungen geleistet sind, wird der entsprechende Bauauftrag erteilt. Um einen Termin für die Ausführung zu vereinbaren, setzen Sie sich bitte mit unserem Anschlusswesen in Verbindung. Wir werden Ihren Wunschtermin so weit wie möglich berücksichtigen.

Hinsichtlich der Genehmigung möchten wir darauf hinweisen, dass die Bearbeitungszeit für Bauvorhaben, welche sich in Kampfmittelverdachtsflächen befinden, bis zu 12 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Bezahlen Sie bitte die Rechnung(en) bei den Sparten Strom, Gas oder Fernwärme entsprechend der vertraglichen Regelungen vor dem gewünschten Termin für die Inbetriebnahme.

Bitte teilen Sie uns schriftlich etwa einen Kalendermonat vor Inbetriebnahme Ihrer Strom- bzw. Gas-Hausinstallation Ihren vertraglich gebundenen Strom- bzw. Gas-Lieferanten mit. Ansonsten werden Sie automatisch in die Grundversorgung für Strom bzw. Gas mit den dafür geltenden Preisen eingeordnet.

Zur Inbetriebnahme der Anschlüsse (Zählersetzung) ist der Netzgesellschaft Potsdam GmbH für Strom, Gas und Fernwärme durch den ausführenden Installateur die Inbetriebsetzungsanzeige mit Fachunternehmererklärung unterschrieben vorzulegen.

Um einen Termin für die Inbetriebnahme zu vereinbaren, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem jeweiligen Zählerwesen auf. Für den Zählereinbau müssen Sie als Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer (oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person) zwingend vor Ort sein, um den Zählereinbaubeleg persönlich mit Ihrer Unterschrift zu quittieren. Für die Zählereinbauten erhalten Sie entsprechende Rechnungen.

Möchten Sie Ihren Netzanschluss ändern, reichen Sie bitte das jeweilige Anmeldeformular bei uns ein:

Für eine Stilllegung Ihres Strom-, Gas- oder Fernwärmeanschlusses genügt ein formloser Antrag bei uns per E-Mail. Der Antrag muss von allen Eigentümern (bzw. den entsprechend Bevollmächtigten) unterschrieben sein.

➔ PDF-Download: Antrag zur Trennung/Stillung eines Netzanschlusses (Gas, Fernwärme, Strom)

Wenn bei Ihnen eine Wallbox oder eine Wärmepumpe installiert wurde, haben Sie die Möglichkeit zu einem Zweitarifzähler, auch Doppeltarifzähler, zu wechseln. So können Sie beispielsweise auf einen günstigeren Tarif mit Sperrzeiten umsteigen.

Um zwischen dem Ein- und Zweitarifzähler zu wechseln, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden ihn bei uns ein. Anschließend besprechen wir die weiteren Schritte mit Ihnen.

Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)

Wenn Sie eine PV-Anlage besitzen und aus dieser einspeisen möchten, können Sie auf einen Zweirichtungszähler umsteigen. Die notwendigen Schritte dazu werden Ihnen hier erläutert.

Strom, Gas, Fernwärme und Wasser

Wegweiser vor blauem Himmel mit den fünf Richtungen Fernwärme, Strom, Gas, Abwasser und Trinkwasser

Erfahren Sie mehr über unsere Sparten.

Ansprechpartner Strom

Detlef Braundorf
0331 - 661 13 67
Niko Titze
0331 - 661 13 58
Holger Herbert
0331 - 661 13 09
Gennadi Freier
0331 - 661 13 12
Tim Löttrich
0331 - 661 13 61

Oder schreiben Sie uns

Anschlusswesen Strom

Ansprechpartner Gas

Ansprechpartner Fernwärme

Das könnte Sie auch interessieren

Erzeugungsanlagen

Ihr Weg zu mehr Eigenständigkeit

Photovoltaikanlage auf dem Dach des Karl-Liebknecht-Stadions

Sie möchten eine Erzeugungsanlage an unserem Verteilernetz anschließen und betreiben? Wir unterstützen Sie von Anfang an. Bei uns finden Sie Hinweise zu den gesetzlichen Grundlagen, zum Anmeldeprozess, notwendige Unterlagen, Checklisten und Ansprechpartner.

E-Mobilität

Mit grüner Kraft voraus

Elektroauto tankt Strom an Ladesäule

Benzin- und Dieselbetriebene Fahrzeuge zählen in naher Zukunft zu den Auslaufmodellen. Wir unterstützen Sie gern, wenn Sie bereits jetzt auf ein Elektroauto umrüsten möchten und haben Ihnen die Schritte und wichtigsten Informationen zum Anschluss einer Ladeeinrichtung zusammengestellt.

Baustrom und Bauwasser

Von Anfang an versorgt

Baustromverteiler vor einem noch nicht fertig gestellten Einfamilienhaus

Wenn Sie für Ihren Bau oder Ihre Veranstaltung Strom und Wasser benötigen, sind Sie bei uns richtig. Unser Anschlusswesen versorgt Sie mit zeitlich befristeten Anschlüssen für Baustrom und Bauwasser und unterstützt Sie gern bei Fragen zur Beantragung.

Strom

Netzanschluss online

Mann sitzt in einem Büro vorm PC

Sie planen eine Baumaßnahme und die Herstellung eines Netzanschlusses für Strom? Dann können Sie dies über unser Netzanschlussportal beantragen.

Stromzähler

Damit der Strom fließen kann

moderner digitaler Stromzähler

Damit Ihre Verbräuche korrekt abgerechnet werden, erfassen geeichte Stromzähler die von Ihnen in Anspruch genommenen Strommengen. Sollte es rund um unsere Zähler einmal Fragen geben, bspw. zu den Zählertypen oder der Ummeldung, erhalten Sie hier Ihre Antworten.

Gaszähler

Damit Sie kräftig Gas geben können

Gaszähler an Wand

Damit Ihre Verbräuche korrekt abgerechnet werden, erfassen geeichte Gaszähler die von Ihnen in Anspruch genommenen Erdgasmengen. Sollte es rund um unsere Zähler einmal Fragen geben, bspw. zum Zählertausch oder der Ummeldung, erhalten Sie bei uns Ihre Antworten.

Fernwärmezähler

Damit Sie es wohlig warm haben

Fernwärmezähler

Damit Ihre Verbräuche korrekt abgerechnet werden, erfassen geeichte Fernwärmezähler die von Ihnen in Anspruch genommenen Fernwärmemengen. Sollte es rund um unsere Zähler einmal Fragen geben, bspw. zum Zählertausch oder der Abmeldung, erhalten Sie bei uns Ihre Antworten.

Installateurverzeichnis/-ausschuss

Fachmännische Hilfe beim Hausanschluss

Installateur wartet eine Anlage

Zugelassene Fachleute für die Installation und/oder Begleitung Ihrer Hausanschlüsse der Sparten Strom, Gas und Trinkwasser finden Sie in den Verzeichnissen. Auch Installateure, die in das Verzeichnis oder in die Installateurausschüsse aufgenommen werden möchten, werden hier fündig.

Grundversorgung und Ersatzversorgung Strom und Gas

Stets sicher versorgt

vereinfachte schematische Darstellung eines Verteilnetzes, einige Häuser sind blau dargestellt, alle anderen Häuser grau

Alle Haushaltskunden haben gemäß § 36 Abs. 1 EnWG Anspruch auf die Belieferung mit Strom bzw. Gas, auch wenn sie keinen Vertrag mit einem Wunschlieferanten geschlossen haben oder dieser den Liefervertrag nicht erfüllen kann. Hierbei wird zwischen Grund- und Ersatzversorgung unterschieden.

Leitungsauskunft und Erschließungsnachweis

Damit Sie nicht auf der Leitung stehen

Gelbes Band auf Sand mit der Aufschrift Achtung Kabel

Benötigen Sie in Vorbereitung Ihres Hausbaus den Nachweis zur gesicherten Erschließung oder wünschen eine Leitungsauskunft für Ihr Grundstück? Sie planen eine Baumaßnahme bzw. beabsichtigen Tiefbauarbeiten in unserem Netzgebiet?