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Netzgesellschaft Potsdam GmbH

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Wir bringen Sie ans Netz

Netzanschluss Erdgas in Potsdam

Kundenservice/Installateure

Wir bringen Ihr Haus ans Netz

Erdgas für Ihr Haus

Die Hausanschlüsse für Gas und Strom werden durch unseren Dienstleister, die Energie und Wasser Potsdam GmbH, errichtet. Wir haben Ihnen die notwendigen Schritte zum Hausanschluss in einem kleinen Wegweiser zusammengefasst.

Sie sind Besitzer eine Gasanlage?

Wenn Sie Eigentümer einer Gasanlage sind, dann sind Sie verpflichtet diese auch regelmäßig zu inspizieren, zu warten und instand zu setzen. Nicht immer macht alles Ihre Wartungsfirma. Einige Dinge (Sichtprüfung) können Sie auch als Laie machen und sparen dadurch bares Geld. Notieren sie sich bitte immer, wann sie was gemacht haben. Sollte es zu einen Schadensfall kommen, ist das Ihr Nachweis für Ihre Versicherung. Alles, was über die jährliche Sichtprüfung hinausgeht, muss ein Fachmann machen.

Hier ist eine Anleitung, was alles gemacht werden muss.

Ihr Ansprechpartner Vertragswesen

Dann ist Folgendes zu beachten: Grundsätzlich muss ein Installateur, wenn er in einem Netzgebiete arbeitet, die Technischen Anschlussbedingungen TAB des Netzgebietes kennen und befolgen.

Die NGP ist der gundzuständige Messstellenbetreiber. Arbeiten an Zählern, welche der NGP gehören, sind nur in Absprache oder durch die NGP durchzuführen.

In Potsdam ist jede Änderung an einer Gasleitung über die Inbetriebsetzungs-Änderungsanzeige (IBA), welche über die Internetseite der Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) zu beziehen ist, anzuzeigen. Dazu zählen auch Kleinstreparaturen. Die NGP nimmt jede Baumaßnahme in Augenschein und möchte die Dichtheitsprüfung nach TRGI 2018 vorgeführt bekommen. Es gibt Kleinstreparaturen, bei denen dieser Schritt nicht erforderlich ist. Dieses ist aber vor dem Vorführtermin mit dem Meisterbereich Tel. 0331 661 2580 zu vereinbaren.

In Potsdam wird entsprechend § 11 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ein Baukostenzuschuss (BKZ) für die örtlichen Verteilungsanlagen vom Anschlussnehmer erhoben. Der Baukostenzuschuss bemisst sich nach der angemeldeten Gesamtleistung am Netzanschluss. Der Anschlussnehmer bezahlt damit direkt je kWh Leistung.

Die Kosten werden für die maximal mögliche Abnahme der Gasanlage (Nennbelastung des Gasverbrauchers) berechnet.

Eine Drosselungsangabe ist trotzdem wichtig für die Größenauswahl des Gaszählers.

In Potsdam gibt es gemäß Satzung ein Fernwärmevorranggebiet . In diesem Gebiet ist der Einsatz fossiler Brennstoffe für die Beheizung grundsätzlich nicht erlaubt. Zugelassen sind nur erneuerbare Energieträger (wie Wärmepumpe oder Holzkessel) oder Fernwärme Die vorhandenen Gasanschlüsse sind nur für Kochgas und /oder Prozessgas zugelassen oder unterliegen dem „Bestandsschutz“, welche mit jeglicher Änderung an der Gasanlage erlischt.

In Potsdam führt die NGP kein Gastinstallateurverzeichnis. Das heißt, nicht ortsansässige Unternehmen werden nicht fest in ein Installateurverzeichnis eingetragen. Als eine Grundvoraussetzung für Arbeiten an Gasleitungen ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen, dass Sie bei Ihrem ortsansässigen Netzbetreiber gelistet sind. In der Regel ist der NGP hierzu ein gültiger Installateurausweis vom zuständigen Netzbetreiber vorzulegen.

Dieser Ausweis ist mit der Inbetriebsetzungs- und Änderungsanzeige gemeinsam bei der Abteilung Anschlusswesen unter anschlusswesen@ngp-potsdam.de oder

Netzgesellschaft Potsdam GmbH

Abteilung D-A-K
Postfach 601103
14411 Potsdam

einzureichen. Ansprechpartner ist Herr Sascha Gall Tel. 0331 661 1359.

Zunächst überprüft das Anschlusswesen, ob die zu errichtende oder zu ändernde Gasanlage im Fernwärmevorranggebiet der Landeshauptstadt Potsdam liegt. In einem positiven Fall wird die IBA formal abgelehnt.

Bei einem negativen Ergebnis wird zunächst überprüft, ob der Kunde ein BKZ gemäß der „Ergänzenden Bedingungen der NGP“ bezahlen muss. Sollte dieses der Fall sein, erhält der Kunde zunächst eine Rechnung, welche er bezahlen muss.

Ist kein BKZ zu entrichten oder ist die Rechnung vom BKZ bezahlt, wird nach internen Formalitäten, die IBA an den Meisterbereich freigegeben.

Auskunft über den Status der IBA kann Ihnen Herr Gall geben.

Ein Termin zur Vorführung der Gasanlage und ggf. Zählersetzung kann erst erfolgen, wenn der NGP für die betreffende Maßnahme die zugehörige Vorbescheinigung des zuständigen Schornsteinfegers vorliegt. Im Normalfall übersendet der Schornsteinfeger die Vorbescheinigungen der NGP gemäß Schornsteinfegervereinbarung automatisch.

Nun kann ein Inbetriebsetzungstermin unter Tel. 0331 661 2585 vorgenommen werden.

Bei den baulichen Ausführungen sind ausdrücklich die TRGI 2018 und die“ technischen Anschlussbedingungen Gas“ (TAB Gas) zu berücksichtigen.

Ihr Ansprechpartner Installateurwesen

Installateursuche

Mit der Installateursuche haben Sie die Möglichkeit nach einem Installateur in einem bestimmten Stadtteil oder direkt nach dem Firmennamen zu suchen.

Ihr Ergebnis

Firma Straße & Nummer Ort Ortsteil Telefon Fax E-Mail

Ergänzende Bedingungen Gas mit Preisblatt

Die Kosten für die Erstellung eines Netzanschlusses werden gemäß Abschnitt 4 der Ergänzenden Bedingungen zur "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)" berechnet.

Begehung von Hausanschlüssen

In den kommenden Monaten werden in Potsdam turnusgemäß rund 1.700 Gas-Hausanschlüsse durch Fachleute überprüft.

Ziel dieser Begehung ist die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes der Gashausanschlüsse. Der Zustand der Hausanschlüsse wird in Begehungsprotokollen dokumentiert und zur Aktualisierung unserer Hausanschluss-Datenbanken verwendet.

Die für uns tätigen Mitarbeiter können sich mit einem Mitarbeiterausweis legitimieren. Die betroffenen Kunden werden im Vorfeld mit Aushängen informiert. Die Begehung ist für unsere Kunden kostenlos.

Folgende Firma ist in unserem Auftrag tätig:

  • Spie Versorgungstechnik GmbH

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zu den Bürozeiten unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:

  • Gas: Marco Schulze, Tel. 661-96 30

Terminabsprachen führen Sie bitte mit den jeweiligen beauftragten Firmen durch, die auf den Aushängen genannt sind.